Netbooks – Marke oder Geräteklasse?

Der Markenstreit um die Netbooks scheint derzeit zu eskalieren. Psion hatte Ende 2008 einige Betreiber von Domains mit Netbook im Namen abgemahnt, denn die Firma besitzt seit Ende der 90er Jahre eine Marke auf diesen Begriff (unter anderem auch im europäischen Raum).

Allerdings waren in den letzten Jahren keine neuen Geräte mehr auf den Markt gekommen, zudem hat sich der Begriff Netbook im Mininotebook-Bereich mittlerweile als Synonym für die gesamte Geräteklasse etabliert. Aus diesem Grund drängen Anbieter anderen Netbooks bzw. Mininotebooks (allen voran DELL) nun darauf die Marke löschen zu lassen. Ein entsprechender Antrag ist mittlerweile eingereicht.

Nun muss also ein das US-Marken und Patentamt darüber entscheiden ob die Marke weiterhin Bestand hat oder nicht.

In Deutschland gibt es in diesem Bereich eine weitere Markeneintragung. Unter der Registernummer 302008063549.5 wurde erneut die Marke netbook beantragt, ebenfalls für die Klasse 09 für die bereits Psion die Marke hält. Allerdings ist für diese Marke erst die Anmeldung beantragt, durchaus möglich, dass das DPMA die Eintragung aufgrund der aktuellen Situation oder der bereits bestehenden Marken ablehnt.

3 Kommentare zu "Netbooks – Marke oder Geräteklasse?"

  1. Hallo,
    ein wahrlich interessanter Streit, der meiner Meinung nach zu Gunsten der Menschen, also uns, ausgehen wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht, das die Tragweite dieses Begriffs kennt, jetzt noch in dieser Klasse für den jetzigen Namensinhaber stimmen wird. Stimmen wird im Sinne der Unterlassung.

    Viele Grüße, Andi

  2. Ich hoffe nicht, das es zugunsten der Firmen rund um Intel (die den Begriff Netbook wohl ohne Recherche einfach einmal verwendet haben, man will ihnen ja keine Absicht unterstellen) ausgehen wird, denn die Marke besteht und es kann nicht sein, das man sie nur deshalb für ungültig erklären kann, weil ein anderer mit Marktmacht sich diesen Namen zu nutze macht und dann im Nachhinein versucht die Marke für nichtig erklären zu lassen, weil sie nun ein „generischer“ Begriff sei.
    Wenn Intel/Dell und Co der Ansicht sind, das die Marke nicht rechtmässig besteht, dann hätten sie dies vor der Verwendung schon prüfen lassen können (müssen). Ansonsten kann man das Markenrecht in die Tonne kloppen, es muss nur einer mit Geld/Marktmacht daherkommen und ein kleiner hat keine Chance mehr seine Marke zu verteidigen (und ob das dann im Sinne der Menschen ist?). Man ignoriert die rechtlichen Grundlagen, schafft Tatsachen und baut auf diesen (im zweifelsfalle nicht rechtmässig geschaffenen Tatsachen) sein weiteres Vorgehen auf?
    Das ist ja fast so wie „ich reisse ein Haus, das unter Denkmalschutz steht ohne Genehmigung ab, und baue schnell ein neues Haus und berufe mich am Ende darauf, dass der Abriss und Wiederaufbauf von mir finanziell nicht zu leisten ist, um mir im Nachhinein damit die Genehmigungen zu erschleichen“. Ich weiss, der vergleich hinkt. Aber beides beruht auf dem grundsätzlich gleichen Prinzip (man schafft unrechtmässig Tatsachen und versucht mit diesen Tatsachen das Recht zu beugen), anstatt das man sich im Vorfeld informiert/die Rechtslage klärt.

  3. Sollten die Dinger mal nicht mehr Netbooks heißen, wäre mir natürlich slimbook am liebsten 😉

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