Weniger Geld für Warezseiten

Viele Seiten mit illegalen Downloads oder jegendgefährenden Inhalten haben sich bisher über Layerwerbung finanziert. Nun gibt es mehrere Urteile, nach denen es großen Anbietern untersagt ist, auf derartigen Seiten Werbung zu schalten.

So erreichte der Interessenverband desVideo- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. per einstweiliger Verfügung gegen O2 einen Stopp der Werbung des Mobilfunkanbieters auf Internet-Tauschbörsen mit jugendgeführenden Inhalten, gegen Arcor liegt ein Urteil vor nachdem der DSL-Anbieter keine Werbung mehr auf der Website „bitreactor.to“ schalten darf.

Diese Urteile verunsichern die Werbetreibenden und haben mittlerweile dafür gesorgt, dass entsprechende Werbeplätze kaum mehr ausgelastet werden können. Viele Advertiser haben Passagen in ihre Affiliate-AGB aufgenommen, die die Bewerbung auf problematischen Seiten untersagen.

Als Reaktion haben die Layer-Vermarkter Layer-Ads und Binlayer die Vergütung für sogenannte Sceneseiten deutlich abgesenkt.

Layerads erklärt dazu in einer Mail an die Webmaster:

Betroffen sind lediglich so genannte „Scene” und Erotik Seiten ohne ausreichende Altersverifikation. Da wir aufgrund der aktuellen Entwicklungen nicht in der Lage sind, unsere Einnahmen in diesem Bereich langfristig zu planen wird es vorläufig eine Anpassung der Vergütung auf 2 Euro geben.

Bei Binlayer kann man das ganze im Forum nachlesen. Sven Joder (Administrator) erklärte dort:

Wir können das 100%ige Kicken der Warez-Seiten nur abwenden, indem wir auf 2€ TKP absenken. Gestern haben wir die Hiobs-Botschaft erhalten, es gibt schlicht nicht genug Sponsoren mehr für die Seiten, bzw. die übrigen können die verschwundenen nicht ausgleichen.

Die Rechtslage dazu ist allerdings noch mehr oder weniger in der Schwebe. Es ist durchaus möglich, dass andere Gerichte andere Urteil zu diesem Thema fällen, gerade im Internet ist es schwer Voraussagen für die Zukunft zu machen. Zumindets bei Layerads sind die Umstellungen daher nur vorläufig, sollte es Änderungen an der Rechtslage geben kann es durchaus sein, dass auch die Vergütung wieder erhöht wird.