Trafficeinbußen durch den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)

Die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) ist unter Dach und Fach und wird zum 1.1.2011 in Kraft treten. Für Webseitenbetreiber könnte dies in einigen Punkten Trafficeinbußen bedeuten, insbesondere dann wenn sie Systeme betreiben die auf usergenerierten Content zurückgreifen.

Ein zentraler Kernpunkt des neuen JMStV ist eine Filtersoftware, die Eltern zur Verfügung gestellt wird. Mit dieser Software können Webseiten gesperrt werden, die für bestimmte Altersgruppen nicht geeignet sind. Dazu gibt es vier Altersstufen:

  1. ab 6 Jahren
  2. ab 12 Jahren
  3. ab 16 Jahren
  4. ab 18 Jahren

Es dürfte zu erwarten sein, dass viele Eltern diese Angebot gerne aufgreifen um ihre Kinder von den vermeintlich bösen Inhalten des Internets zu schützen. Entsprechend könnte es für Webseitenbetreiber zu Problemen kommen die ihre Webseiten nicht klassifizieren. Je nach Filtereinstellung würden dann nämlich auch unklassifizierte Webseiten nicht angezeigt werden – oder um es konkret zu machen: Wer seine Webseite nicht mit einer Altersklassifikation versieht, verliert möglicherweise Besucher die vom Filter geblockt werden. Gleiches gilt für Webseiten die eventuell „entwicklungsbeeinträchtigendes“ Material beinhalten. Diese müssten eine hohe Altersklassifikation bekommen und würden dann bei vielen Anfragen im Filter laden. In der Praxis betrifft das wohl auch Rechner die gemeinsam genutzt werden – es steht zu befürchten, dass Eltern die Filter nicht extra deaktivieren wenn sie schnell mal eine Preisrecherche machen werden.

Ein weiteres Problem entsteht durch die Kennzeichnungspflicht an sich. Es ist für Laien nur sehr schwer zu bestimmen ob eine Seite für 12 oder 16jährige freigegeben ist. Und selbst Experten streiten sich ob Seiten für 16 oder erst 18jährige geeignet sind. Die Tests des AK Zensur zur praktischen Anwendung sprechen hier jedenfalls eine deutliche Sprache. Da aber falsche Einstufungen von Webseiten (insbesondere wenn sie zu niedrig sind) abmahnfähig wären könnte hier die nächste Welle von Rechtsunsicherheit auf Webseitenbetreiber zurollen.

Das Dillemma: Kennzeichne ich meine Webseite nicht, gehen mir eventuell viele Besucher verloren, mit Kennzeichen laufe ich Gefahr abgemahnt zu werden wenn die Kennzeichnung nicht hundertprozentig korrekt ist.

Noch größer ist das Problem beim oben angesprochenen usergenerierten Content. Kein Webseitenbetreiber weiß, welche Inhalte hier von den Nutzer produziert werden. Eine Einstufung im Vorfeld ist daher schlicht unmöglich.

Es scheint als hätten die Länder unter dem Vorwand des Jugendschutzes ein bürokratisches Monstrum geschaffen und auf die Webseitenbetreiber losgelassen. Schade, dass man sich an dieser Stelle mit der Kritik nicht detaillierter auseinandergesetzt hat.

1 Kommentar zu "Trafficeinbußen durch den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)"

  1. Einerseits ist der Jugendmedienschutz gut, den durch ihn kann man filtern auf was die Kinder bzw. Jugendlichen im Internet zugreifen können. Andererseits kann man nicht genau bestimmen, ab wann eine Seite nun ab 18 Jahren ist oder nicht. Mit etwas Hintergrundwissen in dem Bereich können selbst Kinder solche sperren umgehen.

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