Das der 1.Platz in den Google Suchergebnissen ein Ärgernis sein kann ist unbestritten, insbesondere dann wenn dort nicht die eigenen Seiten stehen. Aber kann man deswegen auch abmahnen und klagen?

Volker Bellendorf von Forum Ecombase versucht es auf jeden Fall. Die Personensuchmaschine Yasni rankt mit Begriffen (“Volker” “Bellendorf “”Shopbetreiber”) vor ihm bei Google, hat insbesondere Platz 1 in den entsprechenden Serps belegt. Grund genug den Betreibern von Yasni eine Abmahnung auszusprechen. In der veröffentlichten Abmahnschrift wird unter anderem gesprochen von:

zu Lasten unseres Auftraggebers eine gezielte Marktbehinderung

dass es sich hierbei nicht um einen Zufall handelt, sondern um ein planmäßiges, gezieltes Vorgehen, dass einzig und allein dazu dienen soll, die Auffindbarkeit unseres Mandanten über “Google” zu erschweren.

Mal ganz abgesehen davon, dass jede SEO-Maßnahme ein planmäßiges und gezieltes Vorgehen ist (oder zumindest sein sollte) – kann man unliebsame Suchtreffer einfach so per Anwalt wegbomben? Wen man nicht aus eigener Kraft überholen kann, den wirft man den Gerichten vor?

Aus meiner Sicht ist die Argumentation da doch sehr dünn. Auffällig ist, dass im gesamten Abmahnschreiben kein einziger Paragraph erwähnt wird obwohl derartige Schreiben meist damit gespickt sind. Insofern bin ich gespannt, wie die Sache weiter geht.

Yasni scheint die betreffenden Seiten bereits gesperrt zu haben. Ruft man die Suchtreffer auf kommen nur noch weiße Seiten. Volker Bellendorf selbst ist aber weiter direkt bei Yasni zu finden, nur Google scheint bei einigen Seiten ausgesperrt zu sein. So finden sich in der robots.txt folgender Eintrag:

Disallow: /person/bellendorf/volker/volker-bellendorf-filter-abmahnung.htm

Wer im übrigen nicht bei Yasni gelistet werden mag sollte sich diesen Beitrag und die Meta-Tags mal anschauen (Achtung: Satire …).


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