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Abmahnungen scheinen in letzter Zeit wieder in Mode zu sein: Ob deutsche Bahn oder jetzt C&A – die Rechtsabteilung hat den Finger immer am Abzug.
Im aktuellen Fall bei C&A gegen die-topnews.de ist die Sache imho dazu etwas wirr, was auch an den wenigen Informationen liegt die zu der Abmahnung gegeben wurden. Bei Topnews selbst stehen dazu nur zwei kleine Absätze.
Man wirft uns vor, dass wir Intellitxt- sowie Google Adwords Kunden gegen Entgelt den Zugriff auf unsere Internetseite gewährt haben und diesen damit die Möglichkeit geben Werbung in und neben unserem Content zu platzieren.
[...] Diese Werbung ist unlauter und unzulässig, so die Anwälte.
Das hört sich so an als würde es hier in erster Linie um die Kombination C&A Thema/Content und Werbung von der Konkurrenz gehen. Allerdings ist das im Internet durchaus nichts neues und die Kontrollmöglichkeiten des Webseitenbetreibers ist gerade bei Adsense und Intellitxt eher gering, da hier die Auswahl der Werbepartner an sich nur durch Google erfolgt.
Die Frage wäre wohl: Darf man in oder um einen redaktionellen Artikel zum Anbieter A auch dessen Konkurrenz bewerben? Die Frage dürfte auch im Printbereich interessant sein. Wenn der Spiegel mit einer Titelstory über Mercedes Benz aufmacht – darf im Heft BMW Werbung sein?
Allerdings sind das natürlich nur Spekulationen, da das obige Zitat natürlich nur eine kurze Zusammenfassung des Abmahntextes sein dürfte. Durchaus möglich, dass sich die Abmahnung auch auf das Verhältnis Werbung/redaktioneller Content bezieht. Bei Wirres gibt es eine schöne Grafik dazu. Genaueres kann man dazu erst sagen, wenn der originale Text vorliegen.
Interessanter ist der zweite Punkt:
Ebenso ist nach Meinung der Anwälte die Kennzeichnung “Google Anzeigen” nicht ausreichend, da sie nicht der von uns zugelassenen Adsense Werbung “Fotoshooting und Casting” sowie “Casting Kinder” zugeordnet sei. Auch die Kennzeichnung der Intellitxt Werbung durch das Wort “Werbung” ist nicht ausreichend, da die Schrift zu klein und kaum farblich vom Hintergrund abgehoben ist.
Die Kennzeichnungspflicht für Werbung ist durchaus ein wichtiger Punkt, allerdings hört sich dieser Vorwurf eher so an als habe man versucht die Abmahnung noch etwas glaubwürdiger zu gestalten, falls der erste Punkt nicht greifen sollte. Fakt ist, beiden Werbeanbieter kennzeichnen ihre Werbung – ob sie das in ausreichendem Maße tun, darüber kann man sich natürlich streiten aber ist das auch ein Punkt weswegen C&A einen Blogbetreiber Abmahnen kann?
In dem Fall wäre der bessere Adressat für die Abmahnung doch eher Google oder Vibrant gewesen, weil diese die Werbung und auch die Kennzeichnung zu verantworten haben.
Falls im übrigen dies ein Abmahngrund wäre: ich würde schätzen dass einige hunderttausend deutsche Seiten dann gefährdet wären. Bei Ayom spekuliert man im übrigen schon ob das Adsense Modell damit am Ende ist.
Auch wenn ich nicht glaube, das Adsense dadurch untergehen wird: Es zeigt wieder mal, dass das Internet nach wie vor ein Minenfeld ist und man selbst an Positionen gefährlich steht, auf denen man sich eigentlich sicher glaubte.
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3 Kommentare
Abmahnung von C&A wegen Google AdSense - meetinx-Blog
7.Februar 2009 um 16:56
1[...] so groß und nicht so bekannt, hast du ein ziemliches Problem. Dann steht nämlich die Masse nicht hinter dir. Bist du jedoch groß und bekannt kannst du darauf bauen, dass sich alle [...]
Hundebett Shop Team
7.Februar 2009 um 18:09
2Hey,
naja glaub kaum das die Klage erfolg haben wird. Wär ja auch zimlich unsinnig weil die Werbung ja gekennzeichnet ist. Wenn es die Klage doch erfolg hat wär es ein wirklicher harter schlag für das ebusiness in Deutschland. Kann ich mir deswegen auch kaum vorstellen. (dann wären ja auch alle affiliate links am ende ect.)
lg
C&A mahnt die-topnews.de ab : News
7.Februar 2009 um 20:44
3[...] BLOGSOPTIMIEREN: C&A, Adsense und die-topnews.de [...]
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