Die Sache mit den Öffnungszeiten für Webseiten

Ein neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hört sich erstmal so an als würden die meisten Webmaster kaum jemals davon betroffen sein. Allerdings gab es im ersten Entwurf zur Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sehr konkrete Regelungen zur Kennzeichnung von Inhalten, die defacto jede Webseite und damit auch jeden Betreiber von Webinhalten zur ständigen Inhalts-Kontrolle gezwungen hätten. Golem schreibt dazu:

Den Access-Providern sollte laut Entwurf eine umfassende Filterungspflicht für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote auferlegt werden. Außerdem sollte ein verpflichtendes System zur Altersklassifizierung mit drei Prüfungsstufen eingeführt werden. Dabei wurde an unsichtbare technische Kennzeichnung per Labeling gedacht. Die Altersklassen wurden mit null Jahren, ab sechs, zwölf, 16 und 18 Jahren angesetzt. Ohne Alterskennzeichnung sollten die Inhalte nur noch zu bestimmten Zeiten, wie zwischen 22 und 6 Uhr, angeboten werden. Ausnahme für nutzergenerierte Inhalte sollte es nicht geben.

insbesondere die Überwachungspflicht auch für nutzergenerierte Inhalte hätte wohl das Aus für Systeme wie Foren oder Kommentarbereiche bedeutet, denn eine direkte Überwachung aller Inhalte wäre wohl zu kostenintensiv geworden um sie effektiv umzusetzen. Die Alternativ dazu wäre gewesen, Seiten nur noch dann zu öffnen, wenn dies auch ohne Alterskennzeichnung möglich wäre – Youtube, MeinVZ und Co. also nur noch zwischen 22 und 6 Uhr.

Wie fernab jeder Praxistauglichkeit diese Regelungen waren scheint nun auch in den Staatskanzleien angekommen zu sein. Laut Golem rückt man mittlerweile vom ersten Entwurf ab und will auch die Erweiterung des Anbieterbegriffes nicht mehr durchsetzen. Die obigen Regeln waren nur deswegen auch für Webseiten so problematisch geworden, weil man alle Angebot als Anbieter im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages behandelt hatte. Allerdings ist nach wie vor offen, wie die neue Version des Vertrages aussehen wird. Durchaus möglich, dass sich auch dann wieder der eine oder andere Fallstrick darin verbirgt.

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*