19.Februar 2008Die Abmahnwelle gegen VZ-Domains geht weiter. Nach ErstiVZ, Abitur-VZ ist nun auch FickenVZ dran.
Nagut, bei den beiden erstgenannten war schon eine gewissen Nähe bei den Zielgruppen erkennbar – bei FickenVZ dagegen bleibt an sich nur die Grundausrichtung Community und das VZ im Namen. Ob das wirklich reicht um markenrechtliche Ansprüche zu begründen?
Der ohnehin bereits latent vorhandene Widerstand gegen das “AbmahnVZ” wächst auf jeden Fall, auf Dimido kann man bereits erste (wohl nicht ernst gemeinte) Reaktion lesen:
Ob ich mal schnell DimidoVZ registrieren sollte
Falls mehr Leute auf diese Idee kommen, ihren Vor- oder Nachnamen samt VZ als Mahnmahl gegen die Abmahnungen von StudiVZ zu registrieren könnte es interessant werden. Bei rein privaten Homepages dürfte das Markenrecht nämlich nicht greifen.
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11:47 am 20.Februar 2008
[...] wirklich zerstreuen. Auch die aktuellen Berichte über das Claimen, Grabben, Einfordern und Abmahnen aller möglicher VZ-Domains (z.B. ErstiVZ) zeugen eher von einer aggressiveren [...]
11:37 am 6.März 2008
[...] StudiVZ mahnt weiter ab (1) [...]
10:08 am 14.Mai 2008
[...] Anfang 2008 in erster Linie Communites mit entsprechendem (social) Hintergrund im Fadenkreuz standen muss nun [...]
8:46 am 15.Juni 2008
[...] StudiVZ hatte ja diverse Portale mit VZ im Domainnamen bereits vor einigen Monaten abgemacht (hier oder hier), insofern kann man sich hier für weniger als 10 Euro eine interessante rechtliche [...]