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StudiVZ mahnt weiter ab19 Feb |
Die Abmahnwelle gegen VZ-Domains geht weiter. Nach ErstiVZ, Abitur-VZ ist nun auch FickenVZ dran.
Nagut, bei den beiden erstgenannten war schon eine gewissen Nähe bei den Zielgruppen erkennbar – bei FickenVZ dagegen bleibt an sich nur die Grundausrichtung Community und das VZ im Namen. Ob das wirklich reicht um markenrechtliche Ansprüche zu begründen?
Der ohnehin bereits latent vorhandene Widerstand gegen das “AbmahnVZ” wächst auf jeden Fall, auf Dimido kann man bereits erste (wohl nicht ernst gemeinte) Reaktion lesen:
Ob ich mal schnell DimidoVZ registrieren sollte
Falls mehr Leute auf diese Idee kommen, ihren Vor- oder Nachnamen samt VZ als Mahnmahl gegen die Abmahnungen von StudiVZ zu registrieren könnte es interessant werden. Bei rein privaten Homepages dürfte das Markenrecht nämlich nicht greifen.
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4 Kommentare
Uli´s Blogstelle » Blog Archiv » Holtzbrinck & StudiVZ vs. XING / facebook / wer-kennt-wen / Lokalisten
20.Februar 2008 um 11:47
1[...] wirklich zerstreuen. Auch die aktuellen Berichte über das Claimen, Grabben, Einfordern und Abmahnen aller möglicher VZ-Domains (z.B. ErstiVZ) zeugen eher von einer aggressiveren [...]
Spam von RotlichtVZ
6.März 2008 um 11:37
2[...] StudiVZ mahnt weiter ab (1) [...]
StudiVZ mahnt wieder
14.Mai 2008 um 10:08
3[...] Anfang 2008 in erster Linie Communites mit entsprechendem (social) Hintergrund im Fadenkreuz standen muss nun [...]
Webseiten bei Ebay
15.Juni 2008 um 8:46
4[...] StudiVZ hatte ja diverse Portale mit VZ im Domainnamen bereits vor einigen Monaten abgemacht (hier oder hier), insofern kann man sich hier für weniger als 10 Euro eine interessante rechtliche [...]