Schon wieder die Sache mit dem Datenschutz

Wahrscheinlich haben die meisten Nutzer nach einem Wochenende voller Thesen und Gegenthesen rund um den Datenschutz von der Debatte um Facebook bzw. der Nutzung von Facebook einfach die Nase voll. Das ULD (Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig Holstein) hatte in einer Pressemitteilung (die auf einem eigenen Gutachten beruhte) und mehreren Interviews erklärt:

“ … Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. … „

Mittlerweile gibt es dazu in verschiedenen Rechtsblogs verschiedene Auffassungen die von Zustimmung reichen bis hin zu der Meinung, dass die Meldung des ULD selbst rechtswidrig wäre. Ohne Jurastudium dürfte es schwer werden zu beurteilen, welche Experte nun recht und warum.

Klar ist eigentlich nur eines: die Grundlage für dieses Chaos liegt in den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes (TMG). Dort sind wichtige Rechtsbegriffe – wenn überhaupt – so schwammig definiert, dass eine Auslegung in jede Richtung möglich ist. Darüber hinaus finden sich Vorschriften, die so auf keiner Webseiten in Deutschland tatsächlich Anwendung finden. Streng nach TMG müßte vor jedem Betreten einer Webseite der Besucher gefragt werden, ob er mit der Datenspeicherung (die meist automatisch durch den Server erfolgt) einverstanden ist. Wohlgemerkt darf an dieser Stelle noch nicht gespeichert werden. In der Praxis kaum zu realisieren. Die bestehenden Vorschriften zwingen also Webmaster geradezu dazu, gegen sie zu verstoßen.

Es bestände in diesem Bereich schon seit Jahren Regelungsbedarf. Die Bundesregierung hat es aber (unabhängig von den regierenden Parteien) versäumt, hier nachzubessern und die Datenschutzrichtlinien auf den Stand des Internets zu bringen. Im Gegenteil, man kann an dieser Stelle fast von Arbeitsverweigerung sprechen – wahrscheinlich sind Datenschutz-Änderungen einfach nicht öffentlichkeitswirksam genug um vordere Positionen auf der Todo Liste des Bundestages zu bekommen.

Eventuell ändert sich das nun, denn durch die Äußerungen des ULD ist auch die Facebook Fanseite von Angela Merkel in Gefahr. Wahrscheinlicher dürfte es aber sein, dass auch der aktuelle Vorstoß des ULD in der Politik weitgehend ungehört verhallt.

1 Kommentar zu "Schon wieder die Sache mit dem Datenschutz"

  1. Gottseidank ist Facebook den Datenschützern entgegengekommen und macht Zugeständnisse, sich an einer gemeinsamen Selbstverpflichtung sozialer Netzwerke zu beteiligen. Damit dürfte das Thema wohl erstmal vom Tisch sein.

    Viele Grüße
    Andre Kramer

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