Wieder mal StudiVZ und Datenschutz

Nur kurz angemerkt: etwas merkwürdig finde ich die Aussagen von Marcus Rieke schon.

Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben.

Das durften sie imho bei Straftaten auch schon früher, werden die weiten AGB nun genutzt um auch bei anderen Ermittlungsanfragen Daten herauszugeben?

Kategorie(n): Neuigkeiten

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