Wie in den aktuellen News von Contaxe nachzulesen ist, wurde der problematische Passus in den AGB zur pauschalen Strafgebühr inzwischen abgeändert. Damit wird die Strafe wie bereits von Contaxe kommuniziert nur noch vom tatsächlichen Verursacher erhoben.

Entsprechender Passus der Contaxe AGB – alt:

Bei nachgewiesener Manipulation/Beeinflussung zahlt der betreffende Publisher/Affiliate als Entschädigung für die Aufwendungen zur Entdeckung sowie Überprüfung der betreffenden Manipulation(en), an Contaxe eine Vertragsstrafe pauschal i. H. v. 2000 Euro. Contaxe hat darüber hinaus das Recht dem betreffenden Publisher/Affiliate etwaige höhere tatsächliche Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

Entsprechender Passus der Contaxe AGB – neu:

Bei nachgewiesener (vorsätzlicher) Manipulation/Beeinflussung zahlt der betreffende Publisher/Affiliate – sofern Verursacher oder Mitverursacher – als Entschädigung für die Aufwendungen zur Entdeckung sowie Überprüfung der betreffenden Manipulation(en), an Contaxe eine Vertragsstrafe pauschal i. H. v. 2000 Euro. Contaxe hat darüber hinaus das Recht dem betreffenden Publisher/Affiliate etwaige höhere tatsächliche Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

Damit dürfte es keinerlei Unsicherheiten diesen Punkt betreffend mehr geben – auch Manipulationen Dritter werden demnach nicht mehr dem Account sondern dem Verursacher in Rechnung gestellt.

 


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