Versucht man als Normalbürger eine zweistellige .de Domain zu registrieren gibt es in der Regel sofort eine Fehlermeldung. Mindestens 3 Buchstaben müssen es vor dem .de sein.

Diese Beschränkung der Denic hat jetzt ein weitere Ausnahme bekommen. VW bekam die Domain vw.de zugesprochen. Das OLG Franktfurt begründete es unter anderem wie folgt:

Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung der DENIC hat der Automobilhersteller Volkswagen einen Anspruch auf Zuteilung einer zweistelligen .de-Domain (hier: “vw.de”). Gegenüber anderen Mitbewerbern, z.B. den Bayerischen Motorenwerken (BMW) mit ihrer Domain “bmw.de”, läge ansonsten eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vor. Ein Anspruch gegenüber der DENIC wäre nur dann zu verneinen, wenn es eine entsprechende Top-Level-Domain (”.vw”) gäbe.

Mittlerweile gibt es damit 4 .de Domain mit nur zwei Stellen vor dem Punkt:

  • db.de
  • ix.de
  • hq.de
  • vw.de

Schade an sich, dass nicht noch mehr dieser Domains ausgegeben werden. DENIC könnte damit einige Webmaster sicher sehr glücklich machen.

(via IT-Recht)


Du kannst Beiträge dieses Blogs per RSS-Feed abonnieren
oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.