Jetzt es soweit: Nicht mehr nur Printausgaben von Publikationen, sondern auch Webseiten und Anwendungen werden bei der Deutsche Nationalbibliothek gesammelt. Die entsprechende Verordnung trat heute in Kraft. Was das im Detail heißt ist weitestgehend noch unklar, aber es könnte sein, dass nun auch jeder Blogbetreiber seine Werke an die Deutsche Nationalbibliothek abliefern muss.

Die FAQ der DNB dazu sind eher weit gefasst:

Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen.

(Hervorhebung von mir)

Blogs würden in diesem Zusammenhang wohl als periodische Publikationen (hier zu den FAQ) und müßten somit fortlaufend übermittelt werden. Dabei gibt es derzeit noch keine möglichkeit einfach den RSS anzugeben sondern die entsprechenden Daten (wohl ein DB-Backup/Druckversion/pdf) muss immer selbst übermittelt werden.

Die Pflicht zu übermittlung ist allerdings eingeschränkt und erstreckt sich nicht auf folgende Gebiete (nach §9 der Verordnung zur Pflichtablieferung:

  • private Webseiten
  • Bestandsverzeichnisse

In einer Mail bei Webdesign.in wurde dieser Kreis noch weiter eingeschränkt:

So sammelt die Deutsche Nationalbibliothek z.B. nur Websites, deren Informationsgehalt ueber reine Oeffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / -kataloge hinausgeht.

Inwieweit das aber wirklich so gehandhabt wird, bleibt offen. Wer mehrere Blogs sein eigen nennt dürfte in diesem Zusammenhang schnell viel Arbeit bekommen.

In den Archiven finden sich bereits einige Blogs, sucht man dort nach Blog finden sich unter anderem die Seiten von www.work-innovation.de/blog oder Puhs Blog.

Wer seiner Pflicht zur Ablieferung seiner Werke nicht nachkommt kann im übrigen mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro belangt werden.


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