Abmahnung für „Keine Abmahnung ohne Kontakt“

Mittlerweile finden sie sich auf vielen Internetseiten: Klauseln die vor kostenpflichtigen Abmahnungen schützen sollen und in der Form „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ aufgebaut sind.

Als Beispiel:

“ … Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Die Kostennote einer Abmahnung ohne vorhergehenden Kontakt mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. Sollten Sie Beschwerden gegen diese Seite haben oder Verstöße gegen geltendes Recht feststellen, so setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Wir werde diese Anliegen sofort bearbeiten und nach weiterer Prüfung umgehend darauf eingehen. … „

Über den Nutzen solcher Klauseln wurde schon häufiger debattiert. So findet sich auf frag-einen-anwalt.de bereits ein Beitrag aus dem Jahr 2007 mit dem Satz:

Ein Rechtsanwalt wird stets prüfen, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt. Nur dann hat der Abmahner einen Kostenerstattungsanspruch. Die von Ihnen genannten Beispiele können den Kostenerstattungsanspruch grundsätzlich nicht beseitigen.

Bei juraforum kann man dazu lesen:

Eine solche Klausel dürfte keine rechtliche Bedeutung haben. Eine Abmahnung kann nach derzeitiger Rechtslage auch ohne vorherige Kontaktaufnahme erfolgen, was wohl kaum durch einseitige Bestimmung ausgeschlossen werden kann.

Mittlerweile gibt es aber nicht nur die Frage nach dem Nutzen solcher Klauseln. Wie man bei Wortfilter nachlesen kann werden solche Klauseln aktiv abgemahnt. Die Wettbewerbszentrale geht derzeit gegen die Verwendung vor und laut Wortfilter wird die Abmahnung der Klausel wie folgt begründet:

Indem die in Bezug genommene Klausel das Aussprechen einer Abmahnung ausschließt, weicht sie damit von einem wesentlichen Grundgedanken des §12 UWG ab, nämlich der Ermöglichung einer außergerichtlichen Beilegung des Streites. Ferner widerspricht die in Bezug genommene Klausel §12 Abs. 1 Satz 2 UWG, der den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen beinhaltet, sofern die ausgesprochende Abmahnung gerechtfertigt ist.

Indem die in Bezug genommende Klausel die Erstattung für die Abmahnung erforderlichen Aufwendungen ausschließt, weicht sie ebenfalls von einem wesentlichen Grundgedanken des §12 UWG ab, nämlich die Kostenlast demjenigen aufzubürden, der sich nicht wettbewerbsgemäß verhält.

Die Anti-Abmahn Klausel kann damit an sich ein Grund für eine Abmahnung darstellen (ob sich das auch vor einem Gericht so durchsetzen lässt ist eine andere Frage). Da man sich mit der Klausel aber ohnehin nicht vor Abmahnungen schützen kann sollte man eher darauf verzichten.

6 Kommentare zu "Abmahnung für „Keine Abmahnung ohne Kontakt“"

  1. Irgendwann vernichten wir uns alle, weil wir uns gegenseitig abgemahnt haben.

  2. omg…

    Und ich hab‘ gerade übelst gezuckt, als ich die reisserische Überschrift gelesen hab.
    Igitt, langsam wird es echt übel mit Projekten in Deutschland…

  3. Ja, der Titel ist ungefähr so sinnvoll (und genau so sicher), wie ein Schild an seinen Tresor anzubringen: „Kein Raubüberfall ohne vorigen Kontakt“. Da wird auch jeder Dieb denken, Mist, muß ich mein Werkzeug wieder einpacken und erst mal meinen Raub ankündigen.

  4. Huhu, vielen Dank für den Beitrag. Es ist zwar schon ein wenig spät, aber ich möchte mich dennoch bei Dir bedanken. Ich bin gerade am überarbeiten meiner Homepage und wollte mein Impressum erweitern mit diesen Absatz. Dank deines Beitrag muss ich nicht meinen Anwalt fragen, ob dies was bringt.

    Grüße Nico

  5. Igitt, langsam wird es echt übel mit Projekten in Deutschland… – Ich hab auch grad gedacht, Ne danke. Gottseidank lebe ich in Südafrika …..

  6. DRESDEN-WEBSITE | Juni 3, 2021 um 19:53 |

    Jahrelange wurde alles verschlafen in Deutschland bezüglich dem Thema Datenschutz. Und Seit 2018 wird nun alles nachgeholt und dann lieber doppelt und dreifach.

1 Trackbacks & Pingbacks

  1. Oliver Gassner

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