Neue Teilnahmebedingungen bei Tchibo

Tchibo hat die zusätzlichen Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm überarbeitet und dabei in erster Linie im Punkt „Suchmaschinenmarketing“ einige neue Einschränkungen hinzugefügt. Die neuen Regeln treten ab 1.März 2010 in Kraft.

Neue Fassung:

3. Suchmaschinen

  • In Suchmaschinen oder ähnlichen Diensten (z.B. Google, Bing, MIVA, T-Online und in den dazugehörigen Suchportalen, wie z.B. gmx, web.de, Yahoo, MSN, altavista), ist der Einsatz von folgenden Keywords nicht erlaubt:
    • markenrechtlich geschützte Begriffe (z.B. Tchibo, TCM),
    • entsprechende Begriffe mit Verwechslungsgefahr (z.B. fehlerhafte Schreibweise solcher Begriffe wie z.B. „Tchbio“),
    • Markenbegriffe Dritter (z.B. anderer Versender),
    • sowie Wortkombination und -zusammensetzungen mit den Wörtern, wie bspw. „Versand“, „Kaffee“, „Shop“ und „de“ (z.B. „Tchibo Versand“, „Tchiboversand“, „tchibo.de“, „dcibo“ usw.) und ähnlichen Schreibweisen.
  • Tchibo-Markennamen dürfen nicht im Anzeigentext und in der Display-URL verwendet werden.
  • Direkte Verlinkungen auf Tchibo-Landingpages sind nicht gestattet (vgl. Absatz 2.).

Bei Zuwiderhandlung entfällt für den Affiliate-Partner der Anspruch auf die jeweilige Provision. Zusätzlich haftet der Partner für jedwede Ansprüche des geschädigten Dritten und stellt Tchibo von der Haftung frei. Bei erneutem Verstoß behält sich Tchibo das Recht vor, die Partnerschaft ohne weitere Verwarnung zu beenden.

Alte Fassung:

3. Suchmaschinen

In Suchmaschinen oder ähnlichen Diensten (z. B. Google, Overture, eSpotting und in den dazugehörigen Suchportalen, wie z.B. gmx, Yahoo, MSN, web.de, altavista), ist der Einsatz von folgenden Keywords nicht erlaubt:
markenrechtlich geschützte Begriffe (z.B. Tchibo, TCM), entsprechende Begriffe mit Verwechslungsgefahr (z.B. fehlerhafte Schreibweise solcher Begriffe wie z.B. „Tchbio“) und Markenbegriffe Dritter (z.B. anderer Versender).
Bei Zuwiderhandlung entfällt für den Affiliate-Partner der Anspruch auf die jeweilige Provision. Zusätzlich haftet der Partner für jedwede Ansprüche des geschädigten Dritten und stellt Tchibo von der Haftung frei.

Neben dem bereits bestehenden Verbote der Buchung von Markenkeywörtern wurde in den neuen Richtlinien hinzugefügt, dass Tchibo als Marke auch in der Anzeige erscheinen darf, wobei hier der Titel nicht explizit mit aufgeführt ist.

Darüber hinaus ist SEM direkt auf die Seiten von Tchibo nicht mehr gestattet.

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