Neue Regelungen zu Service-Rufnummern im Impressum

Viele Webmaster Nutzer für ihre Kontaktdaten im Impressum keine normalen Rufnummern sondern Sonderrufnummern aus den 0900 bzw. 0180-Kreisen. Seit 1.März 2010 gelten für die 0180-Rufnummern nicht nur neue Maximal-Kosten sondern auch die Pflicht zur Angabe der Preise wurde nochmals verschärft. So ist jetzt in jedem Fall auch der Höchspreis für Gespräche aus Mobilfunknetzen anzugeben. Die einfache Angabe der Kosten für Gespräche aus dem Festnetz sowie der Hinweis auf höhere Kosten aus dem mobilfunknetz reicht nicht mehr aus. Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:

Ab dem 1. März 2010 besteht außerdem die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer (0)180er Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise reicht nicht mehr aus.

Die neuen Preisobergrenzen aus dem Mobilfunknetz liegen bei allen 0180 Rufnummern bei 42 Cent pro Minute:

Auf den Webseiten der Bundesnetzagentur finden sich auch Vorlagen wie man die Preisangabe zukünftig gestalten kann um auf Nummer Sicher zu gehen:

Eine gesetzeskonforme Preisangabe für Bewerbungen von (0)180er Rufnummern in den Rufnummernbereichen (0)180-1, (0)180-3 und (0)180-5 lautet ab dem 1. März 2010 beispielsweise wie folgt:

„Festnetzpreis … ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min“.

Für die Rufnummernbereiche (0)180-2 und (0)180-4 wäre eine mögliche Preisangabengestaltung für Bewerbungen ab dem 1. März 2010 dementsprechend:

„Festnetzpreis … ct/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min“.

Falls also jemand (wie ich) 0180-Nummern nutzt empfiehlt sich die nächsten tage ein Blick ins Impressum um eventuell die Preisangaben anzupassen. Ob man beim Versäumen der Änderung der Preisangabe abgemahnt werden kann wird sich wohl erst in den nächsten Monaten zeigen, es ist aber durchaus möglich, dass da schon einige Spezis in den Startlöchern sitzen.

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