Conversionkiller – Schutz gegen Abofallen?

Prinzipiell ist gegen die Intention des neuen Vorschlags aus dem Justizministerium nichts einzuwenden: Man will gegen die vielen Abofallen Angebote im Internet vorgehen und dem Verbraucher mehr Sicherheit bei Bestellungen und Anmeldungen im Internet geben. Das dürfte auch den meisten onlineangeboten gefallen. Je weniger Missbrauch es gibt, desto mehr Kunden werden auch die Onlinbestellung nutzen. Oder umgekehrt: jeder abgezockte Nutzer dürfte sich zweimal überlegen ob er wieder im Netz etwas bestellt und das würde dann auch zu Lasten der „braven“ Shops gehen.

Liest man sich die Details der Umsetzung durch kommen allerdings Zweifel auf, inwieweit die neue Regelung tatsächlich nur die schwarzen Schafe der Branche trifft. Heise. schreibt dazu:

Bei Bezahlangeboten sollen Online-Nutzer nach ihrer Vorstellung einen gesonderten Hinweis auf die Kosten bekommen und dies per Klick auf eine Schaltfläche (Button) bestätigen können

Bislang versuchen Optimierer die Bestellformulare rank und schlank zu halten und den Nutzer nicht mit zu vielen Klicks zu verschrecken. Es hat sich gezeigt das lange Bestellprozesse eher zu einer hohen Abbruchrate führen. Die neue Regelung scheint nun genau darauf abzuzielen: Alle Shops müssen eine zusätzliche Schaltfläche einbauen, im schlechtesten Fall vielleicht sogar noch als extra Seite oder Popup. Es bleibt abzuwarten ob der Vertrauensgewinn der Kunden die eventuellen Mehr-Abbrüche im Bestellprozess wieder wett macht.

Dabei ist es durchaus denkbar, dass die Regelung ihre Wirkung gegen die Abofallen total verfehlt. Derzeit zeichnet sich eher eine rein deutsche Lösung ab, womit auch die Regelungen auf deutsche Seiten beschränkt bleiben dürften. Betreiber im Ausland sind damit nicht betroffen oder können mangels fehlendem Zugriff deutscher Behörden kaum belangt werden. Die meisten Anbieter sitzen gefühlt ohnehin bereits im Ausland – ob sich die lage für deutsche und europäische Nutzer damit groß ändert ist eher zweifelhaft.

1 Kommentar zu "Conversionkiller – Schutz gegen Abofallen?"

  1. ich sehe das genau wie du. allerdings denke ich auf der anderen seite das das juristendeutsch für „der preis muß im bestellprozess klar ersichtlich sein“ steht.

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*