Das Oberlandesgericht München (Urteil v. 29.04.2008 – Az.: 18 U 5645/07) hat in einem Streitfall entschieden, dass eine Überprüfung von Seiten, auf die ein Webmaster verlinkt nicht notwendig ist.

online-und recht fasst es als Grundsatz so zusammen:

1. Einen Webseiten-Betreiber, der einen Hyperlink setzt, trifft grundsätzlich keine regelmäßige Überprüfungspflicht, ob die verlinkte Seite auch zukünftig tatsächlich noch rechtskonform ist.

Damit muss an sich nur beim Setzen des Links geprüft werden, ob die Seite rechtskonform ist auf die man linkt, werden später Änderungen an der verlinkten Seite vorgenommen spielt das erst eine Rolle sobald der Webmaster Kenntnis davon erlangt.

Eine regelmäßige Kontrolle aller verlinkten Seiten muss damit zumindest nach Auffassung des OLG München nicht sein. Weniger Arbeit also für alle Webmaster.


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