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Das Oberlandesgericht München (Urteil v. 29.04.2008 – Az.: 18 U 5645/07) hat in einem Streitfall entschieden, dass eine Überprüfung von Seiten, auf die ein Webmaster verlinkt nicht notwendig ist.
online-und recht fasst es als Grundsatz so zusammen:
1. Einen Webseiten-Betreiber, der einen Hyperlink setzt, trifft grundsätzlich keine regelmäßige Überprüfungspflicht, ob die verlinkte Seite auch zukünftig tatsächlich noch rechtskonform ist.
Damit muss an sich nur beim Setzen des Links geprüft werden, ob die Seite rechtskonform ist auf die man linkt, werden später Änderungen an der verlinkten Seite vorgenommen spielt das erst eine Rolle sobald der Webmaster Kenntnis davon erlangt.
Eine regelmäßige Kontrolle aller verlinkten Seiten muss damit zumindest nach Auffassung des OLG München nicht sein. Weniger Arbeit also für alle Webmaster.
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5 Kommentare
CashBlog
19.Januar 2009 um 21:05
1Endlich mal eine Entscheidung mit Sinn. Denn gerade auf umfangreichen Webseiten, vielleicht noch mit Inhalten von anderen, sind ja kaum regelmäßig zu prüfen. So langsam werden die Urteile der Realität gerecht.
Paul
20.Januar 2009 um 18:40
2Danke für den Hinweis.
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23.Januar 2009 um 14:07
3[...] hat nun z.B. das OLG München eine Webmaster-freundliche Entscheidung getroffen. Links auf andere Websites müssen nicht regelmäßig überprüft [...]
Linklove - WP Plugins und mehr
25.Januar 2009 um 10:12
4[...] dauernde Prüfpflicht von Links. Jetzt offiziell zum Nachlesen. Immer wieder kommt es da zu Gerüchten darum kann man sowas nicht oft genug [...]
Kai
25.Januar 2009 um 14:00
5Alles andere wäre ja auch vollkommener Unsinn – obwohl es wäre typisch Dutschland
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