Adsense: Formatierungsrichtlinien auch für Linkblöcke

Bisher war Adsense bei Linkblöcken eher großzügig gewesen. Auch wenn das Layout der Links sehr stark an die eigene Webseite angepasst war und sich kaum von (zum Beispiel der Navigation) unterschieden ließ, gab es eigentlich nie Beschwerden seitens Adsense. Anders als bei der normalen Klickwerbung führen Linkblöcke nicht direkt zu einer Conversion. Der Klick wird erst vergütet wenn der Nutzer auf der Suchergebnisseite des Linkblocks weiter klickt. Versehentliche Klicks auf den Linkblock sind damit für Adsense also kaum schädlich weil sie ohnehin nicht vergütet werden.

Im Mai 2009 wurden allerdings die Adsense Richtlinien in diesem Bereich angepasst und enthalten nun verschärfte Bedingungen zum Thema Layout:

Bei der Implementierung der Anzeigen ist darauf zu achten, dass diese vom übrigen Content auf der Seite unterscheidbar bleiben.

Oder um die Content-Richtlinie von Adsense direkt zu zitieren:

Folgendes nicht gestattet: (…)

Anzeigen so zu formatieren, dass sie sich nicht mehr vom restlichen Content der Seite unterscheiden

Es gibt in dieser neuen Form der Richtlinie keine Unterscheidung zwischen normalem Adsense-Banner und Linkblöcken und die Aufforderung, die Anzeigen vom normalen Content unterscheidbar zu halten ist in dieser strengen Form ebenfalls neu.

Viele Webmaster haben nach wie vor noch Linkblöcke im Einsatz die sich an der Navigation der Webseite orientieren und von der Änderung der Richtlinien in diesem Bereich nichts mitbekommen. Welche Auswirkungen das haben kann zeigt ein Thread im Abakus-Forum:

Bei der Überprüfung Ihres Kontos haben wir festgestellt, dass Sie derzeit
Google-Anzeigen auf eine Art und Weise schalten, die gemäß unseren
Programmrichtlinien nicht zulässig ist.

(…)

Wenn Sie die Änderungen an Ihrem Konto nicht innerhalb der nächsten drei Tage
vornehmen, bleibt Ihr Konto aktiv, aber Sie können keine Anzeigen mehr auf
der Website schalten.

Erfreulich dabei ist, dass Adsense die Konten nicht sofort sperrt sondern eine Frist setzt und danach auch nur die Auslieferung der Werbung an die bemängelte Webseite unterbindet. Trotzdem sollte man es eventuell nicht darauf ankommen lassen und die Einbindung der Adsense-Banner und Linkblöcke überprüfen bzw. ändern, falls sie nicht mehr mit der geänderten Richtlinie übereinstimmen.

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