Mal wieder Google Analytics

Das der Einsatz von Google Analytics aus datenschutzrechtlicher Sicht umstritten ist dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Auf heise.de ist heute nochmal ein Artikel erschienen der das bekräftigt :

Unzulässig sind solche Web-Analysedienste laut einem Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich („Düsseldorfer Kreis“) vom November dann, wenn sie das individuelle Surfverhalten von Nutzern registrieren und auswerten, ohne dass diese ausreichend informiert wurden und eingewilligt haben. Rechtswidrig seien auch Systeme, bei denen die Daten nicht gelöscht würden. Umstritten ist zwischen Datenschützern und Anbietern von Diensten wie Google Analytics vor allem, ob IP-Adressen der Nutzer erfasst werden dürfen.

Gerade die Einwilligung wird derzeit bei Analytics nicht durchgeführt und ließe sich wohl auch nur schwer umsetzen. Auch wenn das deutsche Datenschutzrecht noch einige Regelungen enthält die weitab jeder Praxistauglichkeit (wie eben die Einwilligung vor der Speicherung) sind – zumindest in Bezug auf Statistik- und Analysedienste scheint sich eine klarere Linie herauszukristallisieren. Bleibt zu hoffen, dass Google für Analytics bald eine mit dem deutschen bzw. europäischen Recht konforme Version herausbringt, sonst müßten sich viele Webmaster früher oder später nach einer Alternative umsehen.

4 Kommentare zu "Mal wieder Google Analytics"

  1. Weclhe Alternative wäre das dann? Piwik? Speichert auch die IP. Ja lässt sich abschalten ich weiß, aber wer will das überprüfen? Also kommen nur Tools in Frage wo es überhaupt nicht möglich ist. Eine vorherige Einwilligung als Lösung wird sich nie durchsetzen. Aber solange es zum Thema IP noch kein wirklich rechtsverbindliches Urteil gibt ist eh alles nur Spekulation. Der Artikel auf Heise sagt jetzt nicht wirklich was neues.

  2. Der Düsseldorfer Kreis hat leider nicht nur die IP als Kritierium gegen Statistiktracker genannt sondern auch Datensammlungen zum Surfverhalten usw. 🙁 Die Wahl wäre dann irgendwann auf einige Features zu verzichten oder es auf eine Abmahnung ankommen zu lassen.

  3. Da lasse ich es auf eine Abmahnung ankommen! Ich kann doch nicht jeden neuen Besucher fragen ob er einverstanden ist, das wir sein verhalten studieren und analysieren. Dann müssten wohl alle Supermärke auch abgemahnt werden die aus Kombination der Einkaufswagennummer und Postleitzahl auch allerhand analysieren. Viel genauer ist die IP auch nicht.

  4. @daniel Die Postleitzahl gibst aber freiwillig an^^ Aber ansich stimm ich Dir voll zu.

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