Abmahnmissbrauch im Onlinehandel – kein akuter Handlungsbedarf

Die Gesetzeslage im Internet gleich nach wie vor eher einem Minenfeld, von einer gefestigten Rechtsprechung kann kaum gesprochen werden. In einer Anfrage an die Bundesregierung schreibt die SPD-Fraktion von „Vielzahl an kleinteiligen und verschachtelten
Vorschriften“ die es zu beachten gelte und mehr als „300 gängige Gründe“ für Abmahnungen in diesem Bereich. Die Bundesregierung sieht in ihrer Antwort auf die Anfrage trotzdem keinen akuten Handlungsbedarf, was wohl aber auch darauf zurückzführen ist, dass einfach keine Zahlen vorliegen:

„Der Bundesregierung liegen keine Untersuchungen vor, aus denen sich verlässliche Angaben über die Zahl missbräuchlicher Abmahnungen bzw. der dadurch verursachten finanziellen Folgen ergeben.“

Interessant ist die Auflistung der häufigsten Verstöße (die jedoch unter dem Vorbehalt gesehen werden müssen, dass es keine Untersuchungen zu den mißbräuchlichen Abmahnungen gibt und hier alle Abmahnungen erfasst wurden):

„Besonders häufig sind Verstöße gegen Impressumspflichten nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG), Verstöße gegen die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV), Verstöße gegen Vorschriften
über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV)“

Es dürfte also auch für die Zukunft nicht einfacher werden, einen Onlineshop zu betreiben und/oder bei Ebay oder über Amazon Waren zu verkaufen. Das ist schade, denn ein wenig mehr Rechtssicherheit könnt helfen, den wachstumsstarken Sektor des Onlinehandels noch weiter zu beflügeln und zu mehr Investitionen in diesem Bereich führen.

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