Die Telekom startet für die Xtra Karten in unregelmäßigen Abständen immer mal wieder eine Freikarten Aktion über die man die Prepaidkarten ohne Kaufpreis bekommt. Diese Aktionen werden auch über die Affiliate Kanäle vermarktet. Für die neuste Aktion gibt es allerdings neue, deutlich schärfere Richtlinie für die Vermarktung:
In den neuen Regelungen heißt es unter anderem:
Im Falle des schuldhaften Verstoßes gegen die unten aufgeführten Punkte, verpflichten Sie sich zu einer Vertragsstrafe im folgenden Umfang:
Die Vertragsstrafe wird einen Monatsumsatz des Partners in der kostenlosen Xtra Card Vermarktung, errechnet nach dem Durchschnitt der Umsätze des Partners im Rahmen der Vermarktung der kostenlosen
Xtra Card der letzten drei Monate, mindestens jedoch 1000,- EUR, höchstens jedoch 10.000,- EUR betragen.
Für die Vermarktung einer Freikarte mit einer Provision im geringen Eurobereich wird also im Zweifelsfall eine Vertragsstrafe von mindesten 1.000 Euro, maximal 10.000 Euro fällig. Allein die Mindeststrafe entspricht einem Umsatz von mehreren hundert verkauften Prepaidkarten.
Das wäre an sich zwar auch schon sehr bedenklich, richtig problematisch wird es aber, weil die Richtlinie, die ein Partner zu befolgen hat, nicht immer wirklich eindeutig formuliert sind. Es heißt beispielsweise:
- Keine Provisionsweitergabe über Bonussysteme/Cashbackseiten
- Keine Bannernetzwerke
- keine Paidmailings, keine Paidmailseiten
- Keine (Klamm-) Lose-Seiten
- Keine Schufa-Seiten
- keine Co-Registrierungen
- kein Brand Bidding und keine Direktverlinkungen bei SEM-Anzeigen
- Keine Incentivierung
- Impressumspflicht
- Webseite muss in deutscher Sprache sein
- Geschäftssitz in Deutschland
- Website muss angebrachten Content aufweisen
- Keine unerwünschten Inhalte (Erotik, Politik usw.)
- Webseite muss erreichbar sein
- Die Bewerbung darf nur auf den im Programm angemeldeten Webseiten
stattfinden. - Passende Einbindungsmöglichkeiten für das Partnerprogramm müssen
vorhanden sein. - Keine Bewerbung mit Websites unter Verwendung von
Domains mit Zeichenfolgen, die von der Deutschen Telekom AG
geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher
Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten. - Vergütet werden nur Leads aus Deutschland.
Die meisten Punkte sind relativ klar, aber was ist mit „angebrachten Content“ gemeint oder was ist „unerwünschter Content“ im Sinne der Telekom? Wenn bereits Politik als Inhalt ausgeschlossen wird, bleibt hier sehr viel Interpretationsspielraum, was eventuell noch alles nicht auf der Domain sein darf. Gerade Mobilfunk Portale berichten auch über rechtliche Themen und politische Inhalte die den Mobilfunk- und Internetbereich betreffen, gehören dazu. Ist das bereits ein Ausschlusskritierium und wären dann die 1000 Euro fällig, wenn man die Freikarten doch dort bewirbt?
Ich könnte mir denken, dass es gerade im Freikartenbereich auch massiven Missbrauch gab und das man deswegen die Richtlinie so massiv verschärft hat. Für mich wäre es aber ein Grund, diesmal bei der Bewerbung der Freikarten nicht mit zu machen.
Update: Der Start der Kampagne wurde vorerst gestoppt. Ich glaube aber nicht, dass es mit der Vertragsstrafe zusammenhängt, Gründe wurden auf jeden Fall nicht genannt.
Update 2: Der Start der Kampagne wurde jetzt auf den 26.02.1013 ab 11.00 Uhr angesetzt. An der Vermarktungsbedingungen an sich hat sich aber nichts geändert, die strengen Teilnahmeregeln und die Vertragsstrafe gelten nach wie vor.
Würde mich wundern, ob das im Falle des Falles so standhalten würde. Aber scheinbar lernt die Telekom langsam auch hinzu. Noch vor mehreren Jahren gab es ja die Aktion neue Partner werben und 10€ bekommen und die wurde massenhaft über Bonus- und Cashback-Systeme missbraucht und die User auch teilweise angewiesen, sich mehrfach mit unterschiedlichen Mails zu registrieren.