Eigentlich steht es in den Teilnahmebedingungen des O2 Partnerprogrammes recht deutlich festgehalten:
Die Einbindung und Vermarktung der von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG über Affiliate Marketing angebotenen Produkte und Tarife sind aus rechtlichen Gründen auf sämtlichen Internet-Auktionsplattformen (zB. www.ebay.de) ausnahmslos untersagt! Quelle
Trotz des Ausrufezeichens scheint dies nicht bei allen Publishern angekommen zu sein und so sah sich das Unternehmen genötigt, in einer Mail an die Partner nochmal auf diesen Umstand hin zu wiesen. In einer Mail dazu heißt es:
+++ Bewerbung über ebay +++
Wir wollen nochmal auf unsere Teilnahmebedingungen verweisen, in denen ausdrücklich steht, dass eine Bewerbung über Auktionshäuser (eBay usw.) ausnahmslos untersagt ist. Partner, die Produkte über Auktionshäuer bewerben, werden aus dem Programm ausgeschlossen.
Bislang ist mit zwar noch nicht bekannt, dass man aktiv gegen solche Fälle vorgegangen wäre, aber die Mail macht deutlich, das man das Problem auf dem Schirm hat und möglicherweise da auch bald aktiv werden wird.
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