Adwords: Content-Netzwerk vor Gericht

Google hat aktuell Post von einem Anwalt bekommen, Grund dafür ist eine automatische Einstellung in den Adwords-Accounts. Ein Werbetreibender bei Google hatte keine Gebote für die Content-Webseiten hinterlegt und Google hatte dies automatisch durch das Standardgebot der Kampagne aufgefüllt. So wurden Anzeigen im Content-Netzwerk geschaltet, obwohl der Kunde das gar nicht wollte.

Hintergrund dabei sind die Werbeplätze im Adwordsprogramm. Einerseits kann man direkt in der Google-Suche unter google.de/.com werben, andererseits aber auch auf den Webseiten Dritter die durch das Adsense-Programm vermarktet werden. Letztes nennt sich im Google-Fachjargon Contentnetzwerk. Häufig sind die Conversionraten im Contentnetzwerk geringer als in der normalen Suche, weswegen Google schon seit längerem anbietet, für das Contentnetzwerk separate Gebote zu hinterlegen. Viele Kunden deaktivieren das Contentnetzwerk auch gleich ganz.

Der vorliegende Fall (nach einem Bericht der Washigton Post) ist allerdings nicht ganz klar. Standardmäßig sind (zumindest im deutschen Raum) zwar Schaltungen im Contennetzwerk aktiviert, nicht jedoch die separaten gebote. Dies muss über einen extra Haken erst durch den Kunden eingestellt werden.

Contentnetzwerk

Wird nur der Haken bei Content-Werbenetzwerk gesetzt, wird das normale Gebot für die Kampagne verwendet. Erst wenn der User auch den zweiten Haken setzt kann er separate Gebote abgeben.

content3.gif

Wird an dieser Stelle kein Gebot eingeben sondern das Feld wie im Screenshot freigelassen setzt Google wie beschrieben automatisch das Standardgebot für die Kampagne ein und zeigt das auch entsprechend an:

content2.gif

Normalerweise erscheint an dieser Stelle der Gebotspreis.

Der Kläger in diesem Fall hat also zumindest wissentlich die Contentgebote aktiviert und dabei auch das Contentwerbenetzwerk aktiviert gelassen, um dann die Gebote freizulassen weil er für das Contentnetzwerk nichts bieten wollte. Er ließ die Schaltung im Netzwerk aktiviert obwohl er keine Adsense Ads schalten wollte:

“ … he did not want to buy AdSense ads …“

Das hört sich für mich wenig plausibel an, eher schon konstruiert. Auch der Hinweis auf die vielen unbedarften Adwords Nutzer, die dadurch geschädigt wurden klingt nicht wiklich überzeugend. Wer die separaten Gebote aktiviert hat war bereits genau in dem Bereich in dem sich auch die gesamten Werbeschaltungen steuern lassen, nur 2 Zeilen unter dem richtigen Button.

Interessant sind die Reaktion in den deutschen Blättern dazu. ZDNet schreibt

Der Klage zufolge informiert Google nicht über diese Vorgehensweise und bietet keine Option an, Werbung im Content Network auszuschalten.

Das wird wohl so nicht in der Klage stehen (und ist auch im Originalartikel nicht zu finden), denn die Möglichkeit zur Deaktivierung des Content-Netzwerkes gibt es durchaus (siehe erste Grafik).

Da aber im amerikanischen Rechtssytem einiges Möglich ist darf man trotzdem gespannt sein, was aus der Sache wird.