Eine Domainpfändung ist in Deutschland noch eher ungewöhnlich: Selten genug haben Domains Wert, der sich bei einer Zwangsversteigerung umsetzen ließe und noch seltener sind Gerichtsvollzieher willens sich mit der Thematik zu befassen. Ein schönes Beispiel warum man sich bei so was schnell die Finger verbrennen kann gibt es mit der Domain ziper.de.
Diese Domain wird derzeit bei http://www.justiz-auktion.de zwangsversteigert. In verschiedenen Foren wurde das Angebot offensiv beworben. Das stolze Startgebot: 5.000 Euro. Der Anbieter der Domain hat extra eine Domainbewertung bei Adressio machen lassen und dann den hälftigen Wert genommen. Das derartige automatische Bewertungen kaum aussagekräftige Werte liefern scheint dem Gerichtsvollzieher niemand gesagt zu haben.
Auch die Lieferbedingungen sind einen kleinen Schmunzler wert: Laut Auktionsbeschreibung wird die Domain per Post bzw. DHL geliefert, dafür werden nochmal 2.20 Euro für Porto und Versand fällig. Es dürfte ein interessanter Brief werden in dem die Domain dann ankommt. Bleibt die Frage was passieren würde wenn jemand die Domain tatsächlich ersteigert. Bei dem Mindestgebot eher unwahrscheinlich aber rein theoretisch gesprochen würde mich dann schon mal interessieren, wie ein Gerichtsvollzieher bei der DENIC einen Wechsel in Auftrag gibt. Ich stelle mir – das wenn überhaupt möglich – extrem langwierig vor. Allein schon der komplizierte Übertragungsprozess würden mich abschrecken die Domain zu kaufen.
Noch interessanter ist der Umstand, dass sich der Inhaber der Domain (per Deniv prüfbar) gemeldet hat und gar nicht verstehen kann wieso seine Domain auf einmal zwangsversteigert wird:
„Wie kommen Sie dazu meine Domain anzubieten? Mit welchem Recht bzw. Titel pfänden Sie hier mein Eigentum.“
Die inhaltlich vergleichbare Aussage gibt es auch in verschiedenen Foren (beispielweise bei Domainforum oder Consultdomain)
Da der Adresseintrag bei Denic als letzte Aktualisierung den 10.12.2010 ausgibt scheint es aber durchaus möglich, dass die Domain vorher bei einem anderen Besitzer lag gegen den sich die Pfändung richtet. Dann dürfte das rechtliche Hin- und Her noch deutlich komplizierter werden.
eine domainpfändung…das ist ja echt ne verrückte sache, kann den ein gutachter den wert anhand von alter und backlinks überhaupt richtig schätzen? sehr interessantes thema aufjeden fall
Leider hat der Autor keine Ahnung vom Ablauf einer Zwangsversteigerung, ansonsten würde nicht die Kritik in Richtung GV gehen.
Hi,
ich hab auch keine Ahnung davon. Erklär mal Jan.
Danke.