Auf der Suche nach Gutscheinen für bestimmte Produkte oder Marken finden sich oft neben den aktuellen Gutscheinen auch eine ganze Reihe von abgelaufenen Gutscheinen aus vergangenen Aktionen. Selbst wenn es in einem Portal keine aktuellen Gutscheine für eine bestimmte Marke gibt – die alten Aktionen sind in der Regel noch on und sorgen für guten Content und entsprechende Platzierungen bei Google.
Für Kunden ist das in vielen Fällen verwirrdend, denn wer sich nicht gut im Internet auskennt, übersieht schon mal die Angaben zur Gültigkeit der Gutscheine (so sie denn angegeben sind). Bei Baur scheint dieser Effekt eine Menge Ärger in der Kundenbetreuung verursacht zu haben und deswegen wurden einige neue Regelungen bei der Bewerbung von Gutscheinen aufgestellt. In einer Mail an die Publisher heißt es:
… Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang bitten die Gutscheinbedingungen bei der Bewerbung von BAUR-Gutscheinen zwingend mit anzugeben.
Dazu gehören vor allem:
- Kundengruppe: Ist der Gutschein nur für Neukunden oder auch für Bestandskunden gültig?
- Laufzeit: Ist der beworbene Gutschein überhaupt noch gültig?
- Mindestbestellwert: Wie hoch ist der Mindestbestellwert, ab dem der Gutschein gilt?
Außerdem möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass nur Gutscheine und Gratisaktionen beworben werden dürfen, die in den
Affiliate-Netzwerken (Werbemittelkategorie: Gutscheine) bereitgestellt wurden …
Insbesondere der letzte Satz dürfte wichtig sein, denn die Vermischung von Affiliate Gutscheinen und bestimmten Aktionen sorgt immer wieder für Verwirrung. Oft überschreiben die Gutschein Cookies die außerhalb des Affiliate Kanales gesetzt werden, die Affiliate Cookies und Affiliates beschweren sich dann über zu geringe Salesraten (oder nicht gewertete Testkäufe).
Ob man mit den Regelungen aber wirklich den Frust abbauen kann ist fraglich: in den meisten Portalen werden diese Daten schon mit kommuniziert, gehen aber oft unter, weil die Reflinks und Werbemittel zu präsent platziert sind. Darüber hinaus sind die Beschreibungen der alten Aktionen auch weiter online – der Kunde muss also selbst sehen, dass er aktuelle Gutscheine erwischt. Er hat mit der Neuregelung bei Baur nun aber die Chance, die wichtigen Daten zu finden.
Kann ich mir gut vorstellen, dass sie damit eine viel Ärger im Kundendienst haben – obwohl sie ja nichts dafür können. Das mit den abgelaufenen Codes ist aber wirklich auch eine nervige Sache! Da muss man schon ein geschäftes Auge haben, um das immer gleich zu erkennen.
Es stimmt, dass die Anzeige von abgelaufenen Gutscheinen auf vielen Plattformen für Verwirrung bei den Nutzern sorgt, besonders wenn die Gültigkeit nicht klar ersichtlich ist. Das kann zu Frustration führen, wenn Kunden feststellen, dass ein Gutschein nicht mehr gültig ist, nachdem sie bereits versucht haben, ihn zu nutzen. Es ist daher verständlich, dass Unternehmen wie Baur neue Regelungen einführen, um diesen Ärger zu minimieren. Ein transparenter Umgang mit der Gültigkeit von Gutscheinen und eine klare Kennzeichnung wären wichtige Schritte, um die Nutzererfahrung zu verbessern und gleichzeitig die Kundenbetreuung zu entlasten.