Hinweis für rechtliche Bedenkenträger und Paragraphenjongleure

Mit dem Disclaimer für Links gab es in der Vergangenheit schon einige mal richtig Spass. Die einen setzen ihn inflationär, andere wiederrum hielten das Teil eher für nutzlos und teilweise sogar kontraproduktiv. Ein sehr schönes Exemplar davon habe ich auf Schachkomos.de gefunden:

Hinweis für rechtliche Bedenkenträger und Paragraphenjongleure:

Es gibt Links, Surfer und Juristen. Links werden von Surfern benutzt um zu anderen Seiten zu kommen, Juristen benutzen gelegentlich Surfer, um aus Links Probleme zu konstruieren. Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das LG Hamburg festgestellt, dass jemand, der von einer Seite einen Link zu einer anderen Seite setzt, auch für die Inhalte dieser Seiten und vermutlich aller dort verlinkter Seiten und aller anderen Links der Welt die volle Verantwortung tragen kann. In tiefer Ehrfurcht vor soviel Durchblick erklären wir: „Für Inhalte, Gestaltung, Weiterverlinkung der Webseiten, auf die unsere Seiten verweisen, haben wir keinen Einfluss. Wir distanzieren uns daher von allen Inhalten der gelinkten Seiten.“ Da wir gerade eine Treppe von unserem Haus auf die Straße gebaut haben, man aber über diese Straße Anschluss an Straßen hat, auf denen man möglicherweise in Kriegsgebiete dieser Welt fahren kann, erklären wir außerdem, daß wir für keinen Krieg in dieser Welt die Verantwortung übernehmen. Man kann ja nicht wissen, was Juristen noch alles einfällt.

2 Kommentare zu "Hinweis für rechtliche Bedenkenträger und Paragraphenjongleure"

  1. also Faktisch macht der Disclaimer wirklich keinen Sinn. Lächerlich finde ich dann natürlich, wenn Warez Seiten und Co. diese Phrase nutzen, in der Illusion damit legal zu sein.

  2. Sehr schön! Zeigt mal deutlich die Unsinnigkeit irgendwelcher Disclaimer, die wahllos übernommen werden nach dem Motto „die werden das schon richtig haben, dann passt es bei mir auch“. made my day 🙂

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