GEZ für Computerkassen

Eigentlich könnte man sich freuen, wenn man Nachrichten liest wie „GEZ will Gebühren für Kassen bei Steakhauskette Maredo“. Diese Forderung ist so abwegig und hat so wenig mit Rundfunk zu tun, dass jeder Leser außerhalb sie sofort als Dummheit abtun wird. Damit wächst auch mit jeder Schlagzeile das Gefühl in der Bevölkerung, das mit dem System GEZ etwas nicht stimmt und man hier dringend nachkorrigieren, wenn nicht sogar komplett umbauen muss. Die GEZ drängt sich damit immer weiter selbst ins Aus.

Der Grundgedanke ist dabei auf dem Papier recht einfach: Die Computerkassen der Steakhäuser haben Internetanschluss und würden damit – der abwegigen Definition von neuartigen Rundfunkempfängern folgend – als gebührenpflichtig eingeordnet werden. Unabhängig davon ob sie wirklich zum Surfen bzw. zur Nutzung der Inhalte der öffentliche-rechtlichen im Netz genutzt werden. Im obigen Beispiel kam noch ein weiterer Fakt hinzu. Die Internet-Funktion der Kassen war für die Belegschaft gesperrt. Das Surfen war so gar nicht mehr möglich. Eigentlich hätte auch der GEZ klar sein müssen, dass hier keine Gebührenpflicht vorliegt. Allerdings kann man solche Sperren nicht von außen prüfen – die Pflicht zum Nachweis liegt damit beim Betreiber.

Seltsamerweise wurde in den vergangen Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages zwar immer wieder um die Finanzierung und die Gebührenhöhe debattiert, eine Änderung der Definition von neuartigen Rundfunkempfängern gab es aber bislang nicht. Die Politik scheint dieses Problem bislang noch nicht auf dem Schirm zu haben.

1 Kommentar zu "GEZ für Computerkassen"

  1. Ich bin mal gespannt wie lange das mit der GEZ noch so weitergeht. Das wird ja von Tag zu Tag schlimmer. Und in Wahrheit siehts doch so aus, das kaum jemand noch die Öffentlich-Rechtlichen ansieht. So ein erzwungenes Monopol, bei dem sogar die Nachfrage nach selbigem Erzwungen wird, passt irgendwie einfach nicht in etwas, dass sich als freie Marktwirtschaft bezeichnet.

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