Google Adwords Markennamen – die Buchungen und die Auswirkungen

Nachdem der europäische Gerichtshof entschieden hat, dass Brands bei Google Adwordszumindest für Adwords selber nicht gegen das Markenrecht verstoßen, hat Google nun angekündigt, die Markenüberwachung zum 14.September für ganz Europa zu beenden. Ab diesen Zeitpunkt können auch bislang blockierte Marken bei Google eingebucht werden.

Eine schöne Zusammenfassung der Änderungen und ihrer Auswirkungen gibt es hier als Gastbeitrag von Bianca Jacobi & Tobias Schwarz.

Ich persönlich erwarte aus Affiliate Sicht von der Änderung nicht all zu viel. Derzeit haben ohnehin die meisten Programme Brandbidding ausgeschlossen. Bei denen die das bisher noch nicht getan haben dürfte es bald auch soweit sein um die Konkurrenz für den Brandtraffic möglichst gering zu halten. Insofern ändert sich wahrscheinlich für Affiliates nicht so sehr viel, interessant dürfte es dagegen werden, wenn sich die Agenturen untereinander die Brands wegbieten.

Update: Eine kleine Anmerkung ist mir eingefallen. Derzeit habe ich eher das Gefühl, dass die Nutzungsbedingungen hinsichtlich Brandbiding oft nur Alibi-Funktion haben und kaum tatsächlich überwacht werden. Durchaus möglich, dass sich das jetzt ändert. Wenn die Überwachung der KW Gebote Geld bringt (bzw. Geld spart) werden die Regelungen in diesem Bereich eventuell auch etwas restriktiver umgesetzt. Dürfte alle freuen die sich bereits bislang daran gehalten haben.

3 Kommentare zu "Google Adwords Markennamen – die Buchungen und die Auswirkungen"

  1. Die wo jetzt mit aller Gewalt mit fremden Marken werben, werden wohl bald von anderer Stelle zur Kasse gebeten. Denke also auch nicht das sich wirklich viel ändern wird.

  2. also wenn ich recht informiert bin gibt es wieder ein verstecktes extra von google wonach man zwar den markennamen im anzeigen-titel verwenden darf diesen aber nicht in der adwords-beschreibung einbauen darf

  3. Hoert sich merkwuerdig an – immerhin sind beide Plaetze zwar unterschiedlich in der Wahrnehmung aber doch zumindest von der rechtlichen Stellung her gleich.

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