Public Domain bei Creative Commons

Seit 11.Oktober gibt es bei Creative Commons eine neues Label mit denen man Werke als „gemeinfrei“ (Public Domain) kennzeichnen kann. Im Gegensatz zu den anderen Labels von Creative Commons steht das neue Kennzeichen nicht für eine Lizenz sondern im Gegenteil für die Abwesenheit der Lizenz. Der Urheber verzichtet auf alle urheberrechtlichen Ansprüche und kann dies mit dem neuen Label kennzeichnen.

Das neue Label wird dabei mit CC0 oder CC Zero angegeben. Leider liegt noch kein deutscher Text dafür vor, die englische Version ist allerdings durchaus verständlich:

This work has been identified as being free of known restrictions under copyright law, including all related and neighboring rights.

You can copy, modify, distribute and perform the work, even for commercial purposes, all without asking permission. See Other Information below.

Prinzipiell finde ich den Ansatz gut, die CC auch auf freie Inhalte zu erweitern. Damit wird mehr Rechtssicherheit geschaffen und man kann als Urheber einfacher auf freie Werke hinweisen. Allerdings setzen derzeit bereits viele Nutzer CC allgemein mit freier Verwendung gleich obwohl die normalen CC Lizenzen durchaus an Bedingungen geknüpft werden. Der Eindruck der vollkommen freien Verwendung könnte sich durch das neue Label noch verstärken und auch auf die anderen CC Lizenzen abfärben.

Welche Auswirkungen dieser eher optimistische Umgang mit CC haben kann zeigt eine aktuelle Abmahnwelle. Dabei wurde ein Text unter verschiedenen CC-Lizenzen verteilt und danach Personen kostenpflichtig abgemahnt die falsche oder keine Lizenzangaben veröffentlicht hatten. Das stieß in der Netzgemeinde auf Unverständnis bis hin zu kompletter Ablehnung, die rechtliche Würdigung der Abmahnungen steht allerdings noch aus.

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