OLG Jena – Werbung an die eigenen Kunden

Wer ein Forum betreibt oder auch einen onlineshop oder ein Portal steht eventuell auch vor der Frage wie es mit Mails an die Mitglieder aussieht. Darf man Werbung an die registrierten Mitglieder verschicken oder wäre das auch bereits Spam?

Das OLG Jena (Az. 2 U 88/10) hat sich mit einem solchen Fall auseinandergesetzt und einige wichtige Punkte angesprochen.

Ein wichtiger Punkt dabei: Eine Einwilligung in die Werbezusendung durch bereits vorausgewählte Klauseln ist auch in diesem Bereich nicht zulässig. Die Einwilligung wäre nur dann wirksam wenn die Kunden oder die angemeldeten Nutzer diese separat erteilt haben. Im vorliegenden Fall gab es zwar ein Feld „Einwilligung“, dieses war aber bereits vorausgewählt (Opt-Out-Klausel). Das Gericht sah darin keine Einwilligung:

„Denn es liegt nicht eine nach außen erkennbare Betätigung des Willens im Sinne einer ausdrücklichen Einwilligungserklärung vor, sondern insoweit nur ein bedeutungsloses passives (dem Schweigen vergleichbares) Nichterklären.”

Auch eine (erlaubte) Direktwerbung wurde in dem Fall verneint, denn es wurden nicht nur Waren beworben die mit dem Kauf des Kunden in Zusammenhang standen sondern eine breite Auswahl von Waren. Die Grenzen für Direktwerbung werden damit deutlich enger.

1 Kommentar zu "OLG Jena – Werbung an die eigenen Kunden"

  1. Guntram Weller | Oktober 15, 2010 um 2:48 |

    Ähnliche Urteile gab es bereits in der Vergangenheit von anderen OLG. Gewerbetreibende sind im Netz gut beraten mit Werbemails sehr vorsichtig umzugehen, Verstöße gegen obige Richtlinien sind nämlich als Wettbewerbsverstoß zu werten und können kostenpflichtig abgemahnt werden. Einige Shopbetreiber freuen sich über Werbemails der Konkurrenz, weil sie durch Abmahnungen Geld verdienen können

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