Arcor reagiert auf Cookie-Dropping und Störerhaftung

Der DSL-Anbieter Arcor hat mit neuen Teilnahmebedingungen für das Partnerporgramm von Arcor auf einige Vorfälle und Urteile reagiert.

Unter anderem ist jetzt klar festgelegt:

1. Die Partner-Webseiten dürfen zu keiner Zeit rechts- oder sittenwidrige
Inhalte enthalten oder auf Webseiten mit rechts- oder sittenwidrigen
Inhalten mittel Hyperlink verweisen. Hierunter fallen insbesondere
Inhalte, die

– Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte wie Marken-,
Patent- oder allgemeine Persönlichkeitsrechte sowie Urheberrechte (etwa
durch die Zugänglichmachung von Raubkopien), verletzen;

– gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen §§ 184
ff. StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), §§ 86 f. StGB
(Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen),

§ 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten),

§ 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 130 StGB (Volksverhetzung),

§ 130a (Anleitung zu Straftaten) oder § 131 StGB (Gewaltdarstellung);

– gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend verstoßen, insbesondere in dem
jugendschutzrelevante Inhalte nicht im Einklang mit dem
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verbreitet werden; oder

– ehrverletzende Äußerungen enthalten.

Das Partnerprogamm von Arcor war von einigen Diensten und Vermarktern unter anderem auf Tauschbörsen und Filesharingportalen eingesetzt worden, was rechtliche Probleme nach sich zog. Mit den Änderungen der Teilnahmebedingungen wird dies nun ausgeschlossen.

Dazu gab es bei einige Netzwerken Vorwürfe, dass Cookies gesetzt worden wären, ohne dass entsprechende Werbung eingeblendet wurde. Um dies zu verhindern gibt es in den neuen Arcor Teilnahmebedinungen einen entsprechenden Passus:

3. Das Erzeugen von Arcor-Cookies ist ausschließlich dann erlaubt, wenn
ein Arcor-Werbemittel eingesetzt wird, dieses sichtbar ist und der
Erzeugung des Cookies ein bewusstes Anklicken durch einen Nutzer
vorausgeht Untersagt ist für den Partner die unsichtbare Einbindung des
Arcor- Internetshops, um ein Cookie beim Nutzer zu erzeugen. Generell
ist Arcor-Partnern untersagt, iFrames, Pop-ups, Pop-under und Layer
einzusetzen, die ein Arcor-Werbemittel oder den Arcor- Internetshop
laden und ein Arcor-Cookie beim Nutzer ohne dessen Mitwirkung setzen.
Postviewtracking ist untersagt, soweit von Arcor keine ausdrückliche
schriftliche Zustimmung zum Einsatz dieser Methode erteilt worden ist.
Sollte eine schriftliche Zustimmung von Arcor vorliegen, gilt, dass für
die Postviewauslieferung maximal ein Cookie gesetzt werden darf.

Es ist anzunehmen, dass auch andere Partnerporgramme entsprechende Passagen in ihre Nutzungsbedingungen aufnehmen werden, aus der Bewerbung von problematischen Seiten haben sich schon einige Anbieter zurückgezogen.