CaptainAd wird derzeit in den Blogs rund um Marketing und E-Commerce ein wenig gehypt (z.B. hier, hier oder hier oder auch hier). Das Geschäftsmodell ist derzeit auch wirklich neu – Videovermarktung wie CaptainAd sie anbietet gibt es so noch nicht auf dem deutschen Markt.
Das hat Vorteile, aber auch Nachteile und bevor man sich für CaptainAd entscheidet sollte man sich zumindest ein wenig Gedanken über beides gemacht haben.
Die Teilnahme an CaptainAds ist ab 18 Jahren erlaubt. Betrieben wird der Dienst von der Online Advertising Solutions Ltd. mit Sitz in Birmingham. An dieser Stelle beginnen meine Probleme, denn wenn man schon in Deutschland (Niederlassung Deutschland Hegelplatz 1 0117 Berlin) eine entsprechende Gesellschaft betreibt, warum dann eine Limited? Dafür gibt es an sich nur 2 Gründe, entweder fehlt das Geld für eine deutsche GmbH oder man will den Haftungsrahmen bewußt klein halten. Beides nicht wirklich vertrauenserweckend.
Letztendlich heißt das für jeden Publisher: falls es offene Forderungen gegen CaptainAd geben sollte, müßten diese in Großbritannien geltend gemacht werden und möglicherweise ist der Haftungsrahmen so gering, dass ohnehin nichts gezahlt würde.
Ein weiteres Problem ist der rechtliche Rahmen, in dem man sich mit CaptainAd bewegt. Die Einbindung von Werbung in bestehende Videos zum Beispiel von MyVideo und anderen Portalen würde wohl eine Manipulation dieser Videos darstellen, die in vielen Fällen verboten ist. Einige Anbieter erlauben sogar keinerlei gewerbliche Nutzung der Videos. Werbung bedeutet aber fast automatisch auch Gewerbe – hier könnte es also ernste Probleme geben.
Wie schwierig die Abgrenzung ist macht folgendes Zitat auf Gruenderszene deutlich:
Ich habe sogar schon überlegt, ob ich nicht eine best-of seite mit vielen Videos von den besten Seiten schnell zusammenzimmere, captain Ad draufhaue, und das ganze über Gueerilla Marketing und Linktausch und so etwas streue um mein Taschengeld aufzubessern.
Viele der veröffentlichten Videos stammen von Sevenload und hier gibt es eine klare Abgrenzung in den Nutzungsbedinungen:
sevenload bietet seine Dienste ausschließlich für private, nicht gewerbliche Zwecke an.
Die entsprechende Nutzung wäre also gar nicht erlaubt und könnte im schlimmsten Fall Abmahn- und Anwaltskosten nach sich ziehen. Ähnliches findet sich auch bei Youtube und Google in den Term of Uses. (via Blogbar/Weltretter)
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es auch noch einige inhaltliche Punkte die bei der Einbindung beachtet werden müssen. So sind bei CaptainAd Werbeschaltungen nicht erlaubt wenn dasVideo folgende Inhalte hat:
Sexualisierte Sprache, Derber Sprachgebrauch oder Gotteslästerung, Gemäßigte Kraftausdrücke, Erektionen oder detaillierte Darstellungen der weiblichen Genitalien, Männliche Genitalien, Weibliche Genitalien, Weibliche Brüste, Entblößtes Hinterteil, Sichtbarer Geschlechtsakt, Verhüllt dargestellter oder angedeuteter Geschlechtsakt, Sichtbares Berühren der Geschlechtsorgane, Leidenschaftliches Küssen, Positive Darstellung von Tabakwaren, Positive Darstellung von Alkohol, Positive Darstellung von Drogen, Glücksspiele, Positive Darstellung von Waffen, Aufruf zur Diskriminierung von oder Gewalt gegen Personen, Inhalte, die Kindern ein schlechtes Beispiel setzen können, Inhalte, die Kinder beeinträchtigen können, Sexuelle Gewalt / Vergewaltigung, Blut und Blutvergießen an Menschen, Tieren und Fantasiefiguren (Zeichentrickfilme eingeschlossen), Tötung von Menschen, Tieren und Fantasiefiguren (Zeichentrickfilme eingeschlossen), Absichtliche Verletzung von Menschen, Tieren und Fantasiefiguren (Zeichentrickfilme eingeschlossen), Absichtliche Sachbeschädigung
Betrachtet man sich die Vorgaben und deren weite Formulierung dürften ein Großteil der Spaß-Videos nicht zugelassen sein. Selbst beliebte Zeichtrickserien wie „Happy Tree Friends“ dürfen nicht mit Werbung versehen werden.
Die Technik und der Ansatz der Werbeinbindung in Videos ist sicher innovativ und zukunftsweisend. Früher oder später dürften sich noch mehr Anbieter in diesen Bereich vorstoßen. Derzeit jedoch sollte jeder Nutzer vorher überlegen, welche Videos er mit Werbung austattet, denn die rechtliche Unsicherheiten in diesem Bereich sind groß und es wird mit sehr harten Bandagen gearbeitet.
Unproblematisch dürfte es allerdings sein, wenn man selbgedrehte Videos auf diese Art vermarktet.