Double Opt in oder nichts

Eigentlich dachte ich bisher, dass double opt in al Standard bei Newslettern und Ähnlichem mittlerweile verbreitet ist aber es scheint doch noch Systeme zu geben, die andere Verfahren nutzen.

Wer noch so ein System im Einsatz hat dem sei folgendes Urteil (LG Essen Urt. v. 20.04.2009 – Az.: 4 O 368/08) ans Herz gelegt bei dem das Double Opt in zumindest für Werbemails deutlich gefordert wird:

Nach Ansicht des Gerichts könne der Nachweis der Einwilligung durch den Werbende nur durch das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren geführt werden. Zum einen sei die Einrichtung dieses Verfahrens jedem Werbetreibenden zeitlich und personell zumutbar. Zum anderen sei durch die doppelte Bestätigung, die der E-Mail-Empfänger erteilen müsse, ausgeschlossen, dass unbefugte Dritte die Eintragung vorgenommen hätten.

Ich würde allerdings ohnehin bei allen Mailzusendungen auf dieses Verfahrens etzen, auch wenn es sich um reine Infoletter handelt. Die Grenze zwischen Werbung und Information ist sehr schnell überschritten.

1 Kommentar zu "Double Opt in oder nichts"

  1. Da kann ich dir nur zustimmen, ich verwende für Newsletter nur Double Opt In. Und auch im Blog für die „Kommentarbenachrichtung“ ist diese Art der Verifizierung zu empfehlen 😉

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