Urteil gegen Abofallen-Webseiten

Gerade auf heise.de gelesen und in jeder Hinsicht erfreulich: Ein Urteil gegen Abofallen-Webseiten und deren Betreiber. Das Urteil ist recht umfassend:

Die Beklagten müssen es künftig unterlassen, den Eindruck zu erwecken, ihre Internet-Angebote seien kostenlos, wenn später Geld eingetrieben wird. Außerdem dürfen sie im Fernabsatz keine Verträge abschließen, ohne ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Kunden nachzukommen. Schließlich müssen sie die Veröffentlichung des Urteils in einer Samstagausgabe der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs und zusätzlich die mit rund 9.400 Euro bemessenen Kosten der Klägerin bezahlen.

Zwar ist das Urteil derzeit nur in Österreich gültig, aber es bleibt zu hoffen, dass es bald auch in Deutschland gegen entsprechende Betreiber ähnliche Urteile geben wird um der Unsitte mit Abo-Webseiten gegen den Willen der Betroffenen endlich ein Ende zu machen.

1 Kommentar zu "Urteil gegen Abofallen-Webseiten"

  1. Die deutsche Justiz ist ja bekanntlich nicht die schnellste. So viele Gerichtsurteile wie bei uns bereits gesprochen worden sind, wird es noch lange dauern bis diesen Abzockern das Handwerk gelegt wird.

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