Facebook Like-Button und Social Plugin vs. Datenschutz

Über die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei den Social Buttons wie dem Like-Button von Facebook gab es ja bereits im Vorfeld kritische Anmerkungen. Internet-Law weist nun auf eine Veröffentlichung von Michael Marc Maisch hin. In der Leseprobe gibt es aktuell eine Bewertung des Datenschutzes bei Einbindung der Buttons.

Der Aufsatz kommt zu dem Schluss:

Vor dem Hintergrund der datenschutzrechtlichen Herausforderungen an den Systemdatenschutz gemäß § 13 Abs. 4 TMG ist die Einbindung des Like-Buttons derzeit nicht empfehlenswert und kann u.U. gemäß § 16 Abs. 2 TMG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Interessant sind in dem Zusammenhang auch die Kommentare bei Internet-Law. Die Herleitung beruht nämlich unter anderem darauf, dass die IP Adressen der Nutzer eine Seite theoretisch auch bei Facebook und Co. landen könnten da ja auch das Plugin automatisch aufgerufen wird. Das ist allerdings nicht nur bei den plugins so sondern beispielsweise auch bei der Einbindung eines Youtube Videos. Es reicht sogar die Einbindung einer simplen Grafik von einem fremden Server um die IP-Adresse eine Nutzers an den entsprechenden Server zu übermitteln.

Wenn also die datenschutzrechtlichen Bedenken nach dieser Argumentation für Facebook gelten müssten sie für fast jede Webseite gelten die Inhalte von fremden Servern automatisch eingebunden hat. Das wäre natürlich gravierend für das gesamte Netz (zumindest den Teil der deutschen Datenschutz unterliegt).

1 Kommentar zu "Facebook Like-Button und Social Plugin vs. Datenschutz"

  1. sieht wohl ganz so aus, als ob da wieder veraltete gesetze nicht mehr zur realität passen.. auf der anderen seite traue ich unseren politikern auch nicht zu das datenschutzgesetz an zu passen, ohne es für die verbraucher wesentlich zu verschlechtern.

    lg micha

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