Die Idee eines Leistungsschutzrechtes für Verlage geistert schon eine geraume Zeit durch die politische Welt. Bereits im Koalitionsvertrag hatten CDU und FDP festgelegt, dass sie ein neues recht für Verlage schaffen wollten um diese vor Bedrohungen aus dem Internet zu schützen.
Der Koalitionsausschuss hat nun erste Eckpunkte für das kommende Leistungsschutzrecht festgeschrieben. Das komplette PDf gibt es hier: http://docs.dpaq.de/353-koalitionsrundenergebnisse.pdf (Seite 4). Dort wird formuliert:
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten.
Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll
ein Jahr betragen.Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.
Viel konkreter werden die Regelungen damit nicht aber zumindest werden einige Punkte sichtbar. So ist die Trennung zwischen privater und gewerblicher Nutzung sicher sinnvoll, wenn man sich aber die Regelungen aus dem Urheberrecht ansieht, die bereits beim Download mehrerer Lieder nicht mehr von privater Nutzung ausgeht, besteht die Befürchtung, dass auch in Bereich Leistungsschutzrecht für Verlage bald der private Bereich extrem eng definiert wird.
Unter das Label „Gewerbliche Anbieter“ fallen auf jeden Fall auch Affiliate Seiten und SEO-Projekte. Wer zukünftig also News schreibt oder Pressemitteilungen einbindet, läuft eventuell Gefahr das neue Recht zu verletzen, wenn ein Verlag bereits eine News dazu geschrieben hat. Umgekehrt wiederum dürfen nur Verlage (mit Presseerzeugnissen) dieses Recht in Anspruch nehmen. Ein Affiliate, der eine News zuerst schreibt, dürfte also nicht in dne genuss der neuen Zusatzrechte kommen.
Genaueres wird man aber erst wissen, wenn es auch einen Gesetzestext zu diesem Thema gibt. Es dürfte aber auch jeden Fall wichtig sein, diese Entwicklung im Auge zu behalten, weil sie tatsächlich fast alle Seiten im Internet beeinflussen dürfte.
Die Frage ist wie sich die Suchmaschienen verhalten, ich weiss nicht was die Verlage sagen wenn sie aus dem Index fliegen
Ich könnte kotzen wenn ich so was lese:
„dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen“
Diese Aussage ist sowas von verlogen! Es geht den Verlagen keine Sekunde um Gleichstellung!!! Die wollen nur eines, besser gestellt sein!
Die wollen dafür bezahlt werden, dass ihnen andere die Arbeit abnehmen. Die wollen dafür bezahlt werden, dass ihre Inhalte im Web gefunden werden!
Das ist sowas von daneben! Diese }¢¬|§°#¦!!
Man beachte auch den Punkte mit der neuen Verwertungsgesellschaft, die für die Wahrung/Umsetzung der Recht zuständig ist. Damit wird wieder eine neue GEMA für Zitate/Überschriften und wohl auch Links geschaffen.