Adwords hat im englischsprachigen Bereich bereits angekündigt, die Sitelinks für Adwords-Anzeigen zukünftig stärker unter die Lupe zu nehmen. Zukünftig soll stärker darauf geachtet werden, das Sitelinks auf verschiedene Seiten zeigen und nicht Landingpages mit gleichen oder sehr ähnlichen Inhalten verlinken. Das batrifft aber nur die Adwords Sitelinks, die „normalen“ Sitelinks in den Suchergebnissen sind vorerst nicht davon betroffen.
Vorerst sollen nur die neuen Sitelinks (manuell) geprüft werden, in einige Monaten wird es aber diese Prüfung auch für Sitelinks in bestehende Kampagnen geben.
Interessanterweise gibt es in diesem Zusammenhang einen interessanten Unterschied zwischen deutschen und englischsprachigen Adwords Nutzer. Während im englischen Blog diese Meldung bereits seit 24.09.2012 online ist, kann man im deutschen Adwords Blog bislang noch nichts dazu lesen. Die entsprechende Richtlinie gibt es aber auch im Deutschen. Der Passus lautet:
Ein Sitelink pro Inhalt:Es ist jeweils nur ein Sitelink in der gleichen Kampagne oder Anzeigengruppe zulässig, der auf die gleiche Zielseite oder die gleichen Inhalte verweist. Außerdem gestatten wir keine Sitelinks, die den Nutzer auf eine Zielseite weiterleiten, die auch gleichzeitig die Ziel-URL der Anzeige ist. Nachfolgend sind einige Richtlinien aufgeführt, die Ihnen helfen sicherzustellen, dass Ihre Sitelinks den Nutzer auf unterschiedliche Inhalte verweisen:
- Registerkarten auf einer Seite zählen als dieselbe Seite
- Verweise auf Anker oder Fragment-IDs auf derselben Seite zählen als dieselbe Seite.
- Unsere Empfehlung lautet, dass 80 % der Inhalte auf einer Seite für die entsprechende Seite einzigartig sein sollten, damit sie als separate Seite gezählt wird.
Der Artikel dazu findet sich hier: http://support.google.com/adwordspolicy/bin/answer.py?hl=de&answer=1054210
Interessanterweise wird diese Richtlinie beim Hilfetext zu den Sitelinks nicht erwähnt. Dort findet sich lediglich ein Best Pratice Hinweis auf die einzigartigen Sitelinks.
Jede Sitelink-URL in einer Kampagne oder Anzeigengruppe muss den Nutzer auf eine eindeutige Zielseite mit individuellen Inhalten weiterleiten. Sitelinks in einer Kampagne, die auf die gleichen Inhalte verweisen, werden nicht angezeigt.
Die meisten Adwords Nutzer dürften also von der Pflicht, einzigartige Landingpages in den Adwords Anzeigen anzubieten, bislang wenig gehört haben.
Das wird natürlich nichts daran ändern, dass Google die Richtlinie auch in Deutschland durchsetzen wird. Wer also mit Sitelinks arbeitet, sollte die nächsten Wochen prüfen, wie unterschiedliche die Landingpages sind, die genutzt werden. Der Richtwert von 80 Prozent eigenen Content pro Seite ist ja bereits ein guter Anhaltspunkt.
Die meisten Adwords Nutzer, die ich kenne, erfüllen diese Kriterien eh schon. Und wer es nicht tut, der sollte sich eigentlich überlegen, was genau er da macht.
Ich kenne auch keinen, der das nicht schon umsetzt. Die anderen werden es spätestens dann merken, wenn Google an die Türe Klopft 🙂