Bernd Höcker führt schon seit einigen Jahren einen erbitterten Kampf gegen die GEZ. Er betreibt zu diesem Thema einige Blogs und hat mehrere Bücher über die „Zwangsabgabe“ GEZ veröffentlicht. Seine Interviews in großen Zeitungen sparen meist nicht mit Begriffen wie „rücksichtsloser Geldeintreiberei“ oder „Schutzgeld“.
Kein Wunder, dass Bernd Höcker den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ein Dorn im Auge ist, denn er geht gegen die Grundlagen dieses Systems vor, die Finanzierung.
Gegen die Inhalte seiner Bücher und Blogs scheint man dabei nicht angekommen zu sein, also hat der NDR einen anderen Weg gewählt und vor dem Landgericht Hamburg erreicht, dass der Name des NDR Juristen nicht mehr im Blog genannt werden darf. Beachtlich dabei ist, dass ausgerechnet das LG Hamburg für dieses Verfahren genutzt wurde, denn hier gab es bereits in der Vergangenheit einige Urteile die der Meinungsfreiheit wenig zuträglich waren:
Diese Kammer ist freilich aber auch für ihre meinungsfeindliche und grundgesetzferne Rechtsprechung bekannt und wurde vom BGH und vom BVerfG deshalb in letzter Zeit auch mehrfach eingebremst.
(Quelle)
Der umstrittene Blog ist deswegen mittlerweile down bzw. mit einer Erklärung versehen. Grund hierfür ist der schiere Umfang der veröffentlichen Beiträge. Deshalb ist es fast unmöglich überall den Namen zu tilgen bzw. sicherzustellen dass der Name nirgendswo mehr auftaucht. Der Fall ist allerdings mittlerweile bereits in den Medien und wird – wie andere Abmahnungs-Fälle in letzter Zeit auch – in den Blogs eifrig diskutiert.
Die GEZ steht derzeit ohnehin in der Kritik aufgrund der geplanten Ausweitung der vollen Gebührenpflicht auch auf alle neuartigen Rundfunkgeräte. Auch das System GEZ und die Tragweite des öffentlichen Rundfunks werden aktuell diskutiert (und wie bei der Tagesschau App mit viel Kritik bedacht). Das vor diesem Hintergrund die Sendeanstalten dünnhäufiger reagieren als vielleicht noch vor einigen Jahren ist nachvollziehbar – wirklich vorteilhaft dürfte das Vorgehen in der aktuellen Situation aber nicht sein.
ich will mal so sagen. die rigide eitreibung ist meines erachtens,
auch in ihrer omnipotenzierung durch das verfassungsgericht ,ein eingriff in die persönlichen und kommunikationsrechte der subjekte.
es gibt keinen hinreichenden gültigen grund die internetnutzer mit dienstleistungen zu nötigen deren angebot sie nicht haben woll. sprich,wenn der anbieter nicht chiffriert oder ein gebührenpflichtiges nutzungsbutton anbringt…ist der anbieter selbst schuld.das ist handelsüblich und das sind die guten allgemeingültigen sitten.ein verwerfen dieses rechtes kommt dem verfasungsgericht nicht zu es ist reine anmaßung.es ist ein rechtsbruch von seiten des gerichtes.es ist begünstigung,es ist ein verstoß gegen das gleichheitsprinzip,es ist die beschränkung interenationaler kommunikationsrechte .es ist gewalt es ist richterliche gemeinschaftliche kriminalität.es ist ein eingriff in die freiheit der bundesrepublikanischen bevöklkerung aus nicht zwingend notwendigen grunde. es ist nichts anderes als macht es hat mit recht nichts zu tun.es ist willkür .das das verfassungsgericht übt hiermit reine will kür aus. der staatsvertrag ist mit diesem zugriffs und nötigungspotential nicht verfassungskompatibel. wenn das recht sein soll
dann konnen wir jede plausibilitätsprioritäten in der justiz gleich überbord werfen. dann brauchen wir auch nicht mehr wählen gehen. dann können wir gleich sagen bitte wer macht den diktator diesesmal
her bimbes ist ja nun schon zu alt ..atomferkelmerkel hat ja schon gezeigt das verfassungsrecht nicht realisierbar sind und die herren auf diesen bänken haben ja lange genug winterschlaf gehalten.sie werden mir als verfassungsrichter immer suspekter.eben wegenb der duldung
verfassungswigdriger verträge und ihrer zustimmung.wir bräuchten eine institution die die verfassungsrichter auf ihre verfassungsloyalität überprüft. die suspekten urteile mehren sich lanfsam…das gleichheitsprinzip ist ein sehr teuer erkämpftes recht..das hat auch ein verfassungsgericht ebenso wie die kommunikationsfreiheit nicht einzuschränken.das ist menschenrechtswidrig.das prinzip der verhältnismäßigkeit ist völlig ignoriert worden zu gunsten von gebühreneinbringung.das ist kein recjht sondern eine organisierte kriminelle handlung.ein krimineller vertrag .eine höchst richterliche nötigugende willkür.da also die grundlage schon mit krimineller nötigung impliziert ist,kann man nur gegen diesen vertrag verlieren..alle richter werden sich auf diesen kriminellen vertrag berufen.
er widerspricht sogar der würde des menschen.denn es werden seine freiheitsrechte annuliert. sie werden monetär abhängig.gleichzeitig werden steuergelder an kriminelle banken gezahlt…eine verurteilung findet nur selten statt.eine regresszahlung fällt unter den tisch.
Der unzensierte Blog von Bernd Höcker zur Zwangsanmeldung der GEZ ist unter http://www.zwangsanmeldung.x10.bz/ zu finden.
Viel Spaß beim lesen!