Kontokündigung für Inkassoanwälting war rechtens

Es scheint, das die Gerichte mittlerweile deutlich kritischer gegen Abofallen im Internet und deren Inkasso-Systeme vorgehen, denn bei einem Rechtsstreit in einem solche Fall spricht ein weiteres Gericht offen vom „Tatbestand des Betrugs“. Im vorliegenden Fall hatte eine Sparkasse einer Anwältin, die mit dem Eintreiben solcher Forderungen beschäftigt war, das Konto gekündigt. Im Verfahren darum, ob diese Kündigung rechtens war führte das Landgericht München I aus:

Die 28. Zivilkammer begründete ihre Klageabweisung nach Beweiserhebung damit, dass das Einfordern von Rechtsanwaltsgebühren gegenüber den Empfängern der Mahnungen den objektiven Tatbestand des Betrugs erfülle. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Klägerin mit dem Internetportal von vornherein vereinbart hatte, die Vergütung für die Mahntätigkeit nach einer nicht näher zeitlich definierten Testphase pauschal für das Gesamtmandant auf der Grundlage des tatsächlichen Zahlungseinganges abzurechnen.

Die Berufung gegen dieses Urteil war zurückgezogen worden, damit ist das Urteil nun rechtskräftig.

2 Kommentare zu "Kontokündigung für Inkassoanwälting war rechtens"

  1. War aber auch nur eine Frage der Zeit, bis hier härter durchgegriffen wird. Schließlich war die aktuelle Situation mit den Massenabmahnungen auch für die Juristik nicht wirklich langrfristig Akzeptabel.

  2. Mich wundert das da die Anwltskammern nicht eher eingegriffen haben. Eigentlich sollte die Kontrolle doch in erster Linie darüber erfolgen.

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