Die Abmahnwelle gegen VZ-Domains geht weiter. Nach ErstiVZ, Abitur-VZ ist nun auch FickenVZ dran.
Nagut, bei den beiden erstgenannten war schon eine gewissen Nähe bei den Zielgruppen erkennbar – bei FickenVZ dagegen bleibt an sich nur die Grundausrichtung Community und das VZ im Namen. Ob das wirklich reicht um markenrechtliche Ansprüche zu begründen?
Der ohnehin bereits latent vorhandene Widerstand gegen das „AbmahnVZ“ wächst auf jeden Fall, auf Dimido kann man bereits erste (wohl nicht ernst gemeinte) Reaktion lesen:
Ob ich mal schnell DimidoVZ registrieren sollte
Falls mehr Leute auf diese Idee kommen, ihren Vor- oder Nachnamen samt VZ als Mahnmahl gegen die Abmahnungen von StudiVZ zu registrieren könnte es interessant werden. Bei rein privaten Homepages dürfte das Markenrecht nämlich nicht greifen.