Jetzt es soweit: Nicht mehr nur Printausgaben von Publikationen, sondern auch Webseiten und Anwendungen werden bei der Deutsche Nationalbibliothek gesammelt. Die entsprechende Verordnung trat heute in Kraft. Was das im Detail heißt ist weitestgehend noch unklar, aber es könnte sein, dass nun auch jeder Blogbetreiber seine Werke an die Deutsche Nationalbibliothek abliefern muss.
Die FAQ der DNB dazu sind eher weit gefasst:
Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen.
(Hervorhebung von mir)
Blogs würden in diesem Zusammenhang wohl als periodische Publikationen (hier zu den FAQ) und müßten somit fortlaufend übermittelt werden. Dabei gibt es derzeit noch keine möglichkeit einfach den RSS anzugeben sondern die entsprechenden Daten (wohl ein DB-Backup/Druckversion/pdf) muss immer selbst übermittelt werden.
Die Pflicht zu übermittlung ist allerdings eingeschränkt und erstreckt sich nicht auf folgende Gebiete (nach §9 der Verordnung zur Pflichtablieferung:
- private Webseiten
- Bestandsverzeichnisse
In einer Mail bei Webdesign.in wurde dieser Kreis noch weiter eingeschränkt:
So sammelt die Deutsche Nationalbibliothek z.B. nur Websites, deren Informationsgehalt ueber reine Oeffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / -kataloge hinausgeht.
Inwieweit das aber wirklich so gehandhabt wird, bleibt offen. Wer mehrere Blogs sein eigen nennt dürfte in diesem Zusammenhang schnell viel Arbeit bekommen.
In den Archiven finden sich bereits einige Blogs, sucht man dort nach Blog finden sich unter anderem die Seiten von www.work-innovation.de/blog oder Puhs Blog.
Wer seiner Pflicht zur Ablieferung seiner Werke nicht nachkommt kann im übrigen mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro belangt werden.
Dafuer muss aber vorrausgesetzt sein, das die Person auch im deutschen Staatsgebiet lebt. Was ist eigentlich mit .com Domains mit deutschen Inhalten?
Werden jetzt alle Serviceprovider nach deutschen Staatsbuergern durchsucht um zu sehen ob diese ihrer Pflicht nachkommen?
Dazu gibt es einen Extra-Beitrag in den DNB-FAQ:
_________________________________________
Sind Netzpublikationen auch ablieferungspflichtig, wenn die Dateien auf einem Server im Ausland liegen?
Laut § 15 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek ist ablieferungspflichtig, „wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.“ Entscheidend ist also nicht der Standort des Servers.
_________________________________________
Sollte sich auch auf die Domain anwenden lassen …
Wenn eine Übermittlungspflicht eingeführt würde, entsteht auf jeden Fall eine Internet-Bibliothek mit der Sparte „Müll und Überflüssiges“. Und so etwas wäre Quatsch. Denn bei der ganzen Inforamtionsvielfalt im Netz, gibt es soviele unsinnige Seiten, dass ich es für nicht durchsetzungsfähig halte, jemandem die Verwaltung über sinniges und unsinniges zuzumuten.