Google: Die EU ist noch nicht zufrieden

Google: Die EU ist noch nicht zufrieden – Es war lange Zeit sehr ruhig gewesen um das Wettbewerbsverfahren der EU. Mit dem Regierungswechsel und den neuen Kommissaren gab es einen Bruch im aktuellen Verfahren. Dazu kam, dass die bisherigen Zugeständnisse von Google die zuständige EU-Kommissarin zufrieden gestellt hatten. Das scheint sich nun geändert zu haben.

Der Vorwurf, der nach wie vor im Raum steht, ist die Ausnutzung der eigenen Quasi-Monopol-Stellung durch Google. Mit mehr als 90 Prozent Marktanteil in Deutschland ist die Websuche ein wichtiger Zugangspunkt zum Internet und Google präsentiert in der Suche – so die Vorwürfe der Wettbewerber – in erster Linie eigene Dienste:

  • Google Shopping mit den Suchergebnissen des eigenen Preisvergleiches
  • Google Maps
  • Google Videos (Youtube)
  • Google Flugsuche
  • Google Hotelsuche
  • usw.

Dazu kommt ein immer stärker werdender Anteil von Universal Search Ergebnissen. Google neigt immer mehr dazu, die Nutzer auf eigenen Seite und eigenen Diensten zu halten und Traffic für andere Webseiten nur noch gegen Bezahlung weiter zu geben. Die Idee, von einer Finde-Maschine zu einer Antwort-Maschine zu werden bedeutet auch, das man die anderen Webseiten eigentlich gar nicht mehr braucht sondern selbst alle Antworten liefert. Das schafft eine gefährliche Abhängigkeit von Google. Die deutlichen Auswirkungen der Informationskonzentration bei Google (zum Beispiel bei Wahlen) sind mittlerweile dokumentiert.

Die EU-Kommission will in diesem Zusammenhang nun ein EU-Wettbewerbsverfahren wegen „unfairen Wettbewerb“ anstoßen. Angeblich würden mittlerweile „sehr kompetente Beschwerden“ gegen das Unternehmen vorwerfen (O-Ton Günther Oettinger).

Allerdings wird es wohl Jahre dauern ein solches Verfahren zu Ende zu bringen. Google bekommt innerhalb des Verfahrens natürlich die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und das Unternehmen ist erfahren genug um die zeitlichen Spielräume auszureizen. Schnelle Änderungen im Aussehen und der Anordnung der Suchergebnisse wird es daher nicht gegen, auch wenn die EU ein solches Verfahren anstoßen sollte.  Prinzipiell ist es aber durchaus zu begrüßen, dass dieses Thema wieder auf die Tagesordnung kommt.

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