Datenschutz II: Diesmal aber ohne Chrome

Die jüngsten Vorfälle mit Adresshandel, unrechtmäßigen Kontoabbuchungen usw. haben das Thema Datenschutz deutlich in den Mittelpunkt des allgemeinen Interesses gestellt. Auch wenn vielleicht nur das Sommerloch für diese Prominenz verantwortlich war: Als Reaktion auf die Vorfälle gab es gestern ein Treffen unsere Innenministers Herr Schäuble mit den Datenschützern von Bund und Länder um Möglichkeiten zu beraten zukünftig derartige Vorfälle einzudämmen.

Dabei herausgekommen sind recht interessante Ansätze:

  • die Weitergabe personenbezogener Daten darf nur noch mit Zustimmung des Betroffenen erfolgen
  • Leistungen dürfen nicht mehr an die Preisgabe personenbezogener Daten gekoppelt werden

Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Regelungen die zu einem Artikelgesetz zusammengefasst werden sollen, welches spätestens Ende November beschlossen werden soll.

Liest sich soweit alles ganz gut nur habe ich aufgrund der Kürze der Frist so meine Bedenken, ob die handwerkliche Umsetzung den hochgesteckten Zielen dann auch entspricht. Ich erinnere dabei nur an den §13 Telemediengesetz der dazu verpflichtet jedem Nutzer einer Internetseite VOR Betreten der Seite über die Nutzung seiner Daten aufzuklären, was praktisch kaum machbar ist.

Es bleibt zu befürchten, dass die kurze Bearbeitungszeit möglicherweise auch in den neuen Artikeln solche Böcke stehen lässt die bei einer längerfristigen Betrachtung hätten beseitigt werden können.

Möglicherweise sehe ich das aber auch alles zu pessimistisch und die Parlamentarier leisten diesemal gute Arbeit.

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