Über Abofallen liest man im Internet recht häufig, die Rechtssprechung scheint sich aber auf einen Linie einzupendeln: verdeckte oder schwer auffindbare Preisangaben sind unzulässig.
Ein entsprechendes Urteil des LG Hanau wurde gerade veröffentlicht, schon länger gibt es vom AG München ein ähnliches Urteil.
Allerdings dürfte das der Praxis der Aboseiten keinen Abbruch tun, nur selten gehen die Betreiber wirklich bis vor Gericht. Meisten setzen diese Dienst auf Einschüchterung und sind zufrieden wenn sie damit 20-30 Porzent der Nutzer zur Zahlung bewegen können.