Keine Impressums-Pflicht für unfertige Baustellenseiten
Das Landgericht Düsseldorf hat unter dem Aktenzeichen 12 O 312/10 ein Interessantes Urteil hinsichtlich der Impressumpflicht von Seiten im unfertigen Zustand gefällt. Darin wurde eine Impressumspflicht für sogenannte „Baustellenseiten“ verneint. Ursprünglich wurde eine Seite abgemahnt…