Neue Tradedoubler-AGB – noch ein paar Stolpersteine

Tradedoubler hat sich zum 14.Mai neue AGB verabreicht und diese per Mail an die Publisher und in den Accounts auch angekündigt. Dort liest sich die Umstellung so:

TradeDoubler entwickelt sich ständig weiter. Aufgrund dieser Veränderungen und den Einführungen neuer Funktionen müssen wir hin und wieder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anpassen. Da Sie sich bei TradeDoubler als Publisher angemeldet haben und unseren Service nutzen, informieren wir Sie über diese Änderungen.

Das mit den neuen AGB auch einige problematische Passagen verunden sind ging bald in den Blogs herum (unter anderem hier, hier oder hier). Viele Publisher haben angekündigt ihre Accounts aufgrund der unakzeptablen Regelungen kündigen zu wollen bzw. haben bereits gekündigt. Insbesondere die 10.000 Euro pauschale Vertragsstrafe (bisher 1.000 Euro) sind hier ein gewichtiges (weil fünfstelliges) Argument.

Auch wenn ich nicht glaube, dass diese Summe jemals zum EInsatz kommen wird, einige Punkte sind mir beim Durchlesen der AGB aufgefallen die mich stutzig machen.

  1. Rechte des geistigen Eigentums

TradeDoubler ist Inhaberin aller Rechte des geistigen Eigentums und aller sonstigen Rechte, die im Zusammenhang mit dem vertragsgegenständlichen Service oder der für den Service notwendigen Software bestehen bzw. sich daraus ergeben bzw. hat eine Lizenz für die Nutzung. Der Publisher erwirbt gemäß vorliegendem Vertrag keinerlei Rechte oder Lizenzen des geistigen Eigentums von TradeDoubler, mit Ausnahme der Nutzung der Links zu verlinkten Websites während der Laufzeit des vorliegenden Vertrags.

Die Nutzungsrechte werden hier also ausdrücklich auf die Links beschränkt. Bannergrafiken, Logos und allgemeine Grafikdarstellungen werden gar nicht erwähnt. Möglicherweise bezieht sich die Bezeichnung Links bei TD auf mehr als nur den reinen Hyperlink, in den Definitionen (am Anfang der AGB) ist davon aber nicht die Rede. Links als Bezeichnung tauchen hier gar nicht auf. Es scheint mir so als hätte man beim Aufsetzen der neuen AGB Links als Bezeichnung für alle Werbemittel gewählt (was perse auch okay ist) nur an der Stelle der Nutzungsrechte schränkt es eben die Nutzung drastisch ein.

Auch wenn es eher wie ein handwerklicher Fehler aussieht: Rein rechtlich würde das für mich als Laie heißen ich darf nur Links einbinden und die Nutzungen der Grafiken müsste mit dem Publisher direkt nochmal ausgehandelt werden.

Ein anderer Punkt sind die Bedingungen für die iSales Werbemittel. In den alten AGB stand soweit ich weiß dazu nichts, in den neuen sind sehr rigerose Bedingungen aufgeführt. So müssen sie jetzt im sofort sichtbaren Bereich sein (ohne Scrolling), ein Kontakt muss mindestens 15 Sekunden dauern und auf Seiten mit ungeprüftem user-generatet Content dürfen sie auch nicht eingesetzt werden. Letzteres schließt Wikisystem und Blog-Kommentarbereiche ohne Vorabprüfung aus. Wie ein Webmaster einen Mindestkontakt von 15 Sekunden garantieren soll ist mit derzeit noch schleierhaft, ich gehe mal davon aus, dass das Werbemittel vom Webmaster selbst mindestens 15 Sekunden angezeigt werden muss, allerdings hat man diese Präzisierung in den AGB vergessen. User die eine Seite mit iSales Bannern also nach 14 Sekunden oder weniger bereits wieder verlassen würden dem Webmaster als arge Probleme bereiten. Dazu sollen nur noch Werbemittel der Kategorie iSales genutzt werden – eine entsprechende Kategorie ließ sich bei einigen stichprobenartigen Tests nicht finden.

Eine Stellungnahme von TD zu den in den anderen Blogs bereits erwähnten Problemen steht noch aus. Eventuell überarbeitet man die AGB noch etwas, denn die Zahl der Publisher die ihre Accounts kündigen scheint doch groß zu sein.

Dazu kommt, dass die neuen AGB auch für Programme der td Toolbox zu gelten scheint. Hier wickeln einige Publisher ihre Programme in Eigenregie ab. Die Freude über die neuen AGB dürfte aufgrund des negativen Publisher Feedbacks und möglicher Kündigungen hier auch nicht groß sein, eventuell wirkt der Druck der zahlenden Kunden noch etwas mehr als der von Seiten der Publisher.

2 Kommentare zu "Neue Tradedoubler-AGB – noch ein paar Stolpersteine"

  1. Ich habe da zwar nen Account aber den habe ich glaube nie genutzt. Naja werde wohl auch kündigen. Brauche den Account eh nicht.

  2. Vivian Schmitt | Februar 3, 2010 um 16:14 |

    ich hab dort auch einen account, die programmbetreiber haben mich nach einer woche noch immer noch nicht freigeschalten – ist einwenig langweilig so zu arbeiten.

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