Contaxe hatte es bereits im vorigen Jahr angekündigt: Klickbetrug wird offensiv bekämpft. Dazu gibt es in den Contaxe AGB einige Passagen die zu diesem Zweck herangezogen werden können. Unter anderem heißt es:

Bei nachgewiesener Manipulation/Beeinflussung zahlt der betreffende Publisher/Affiliate, als Entschädigung für die Aufwendungen zur Entdeckung sowie Überprüfung der betreffenden Manipulation(en), an Contaxe eine Vertragsstrafe pauschal i. H. v. 2000 Euro. Contaxe hat darüber hinaus das Recht dem betreffenden Publisher/Affiliate etwaige höhere tatsächliche Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

oder

Der Publisher/Affiliate hat das Recht einen etwaigen Manipulationsverdacht durch dafür geeignete Nachweise zu widerlegen. Gelingt es dem Publisher/Affiliate nicht einen etwaigen Manipulationsverdacht auszuräumen, ist Contaxe bei begründetem Verdacht berechtigt, seinen Account zu sperren, sowie zu schliessen.

Auf Deutsch heißt das, der Webmaster muss beweisen, dass er keine Manipulationen vorgenommen hat. Ob das praktisch überhaupt möglich ist darf bezweifelt werden.

Wie ernst es Contaxe mit diesen Regelungen ist kann man in einigen bekannt gewordenen Fällen sehen. Sowohl im Gulli-Board als auch bei Abakus (mittlerweile gelöscht) berichten User über solche Vertragsstrafen. Scheinbar mit standardisierter Mail wird auf die Manipulation hingewiesen und die Strafgebühr eingefordert. Liest man sich die Vorwürfe an die Webmaster durch steht dort nichts von einer persönlichen Schuld sondern nur allgemein von Manipulationen wird gesprochen. Wer diese Manipulationen durchgeführt hat ist damit wohl egal:

Seitens Contaxe wurden Manipulationen Ihren Contaxe-Account betreffend protokolliert. Umfangreiche Infomationen und Beweise über Art sowie Umfang dieser Manipulationen wurden für etwaige weitere Massnahmen archiviert. Diese Manipulationen – genauer, der (wiederholt vorgetragene) Klick auf Contaxe-Werbebanner von dem selben PC aus – erfüllen den Straftatbestand des Betrugs.

Genaugenommen könnte dem Text zufolge auch ein Dritter den “Tatbestand” (der (wiederholt vorgetragene) Klick auf Contaxe-Werbebanner von dem selben PC aus) durchgeführt haben, der Accountinhaber müßte wohl trotzdem zahlen. Persönliche Schuld ist kein Bestandteil der bisherigen Contaxe AGB, es reicht wenn rein technisch ein bestimmtes Muster nachgewiesen werden kann.

Damit das nicht falsch verstanden wird: Klickbetrug ist ein großes Problem im CPC-Bereich und die Manipulationen und Machenschaften sind extrem vielfältig und schaden den Werbetreibenden. Ich habe daher als Werbetreibender im CPC Bereich mit eigenen Partnerprogrammen basierend auf dieser Vergütungsform selbst ein großes Interesse daran, Klickbetrug möglichst schnell und effektiv zu unterbinden. Trotzdem halte ich es für keine gute Idee die Verantwortung so auf den Webmaster abzuwälzen und standardisiert Strafgebühren zu verlangen. Insbesondere da der Webmaster in den meisten Fällen die relevanten Daten (IPs, Cookies, Klickzeiten usw.) nicht hat, die liegen bei Contaxe.

Mir persönlich ist das Risiko auf jeden Fall zu groß, dass Dritte meine Werbecodes und Einblendungen manipulieren, daher habe ich die entsprechenden Schaltungen entfernt. 2.000 Euro Strafgebühr entspricht ungeführt dem 100fachen meines bisherigen Verdienstes bei Contaxe – das steht in keinem Verhältnis.

UPDATE: Zumindest der Fall im Abakus-Forum scheint geklärt. Bei dem betreffenden User kamen laut Contaxe Support 80 Prozent der Klicks von einer IP. allerdings konnte der User diese IP nicht in seinen Logfiles identifizieren. Nach Kontakt mit dem Support wurden die 2.000 Euro Strafe erfreulicherweise erlassen.

UPDATE2: Contaxe hat im Abakus-Forum eine Stellungnahme veröffentlicht und darum gebeten, diese auch hier mit einzufügen:

Aufgrund zahlreicher Filter begegnet Contaxe Manipulationen bereits im Ansatz, mit der Folge, dass der Anteil im Affiliate-Netzwerk Contaxe deutlich unter einem Prozent liegt. Aus diesem Grund sehen wir uns, insbesondere langfristig gedacht, auf dem richtigen Weg. Seriöse Affiliates – dies sind bei Contaxe 999 von 1000 Affiliate-Partner – und alle Werbetreibenden unterstützen uns übrigens bei unseren Bemühungen um “saubere Online-Werbung” – und dies sogar durch Meldungen von Auffälligkeiten.

Wenn wir von Klickbetrug oder anderen Formen der Manipulationen und hier insbesondere von den daraus resultierenden Rechtsfolgen sprechen, dann meinen wir selbstverständlich nicht den versehentlichen Eigenklick auf ein Contaxe-Werbeformat o. Ä. Hinsichtlich der Rechtsfolgen gemäss Contaxe AGB ist auch nicht ein etwaig irrtümliches Fehlverhalten gemeint. Sollte dies irgendwo so vorgetragen werden, können wir dahinter nur eine bewusste Falschdarstellung der tatsächlichen Gegebenheiten oder aber auch Gedankenlosigkeit in der Behandlung dieses wichtigen Themas vermuten.

Contaxe prüft jeden dieser (wenigen) Einzelfälle ganz genau. Nach dieser Prüfung wird der betroffene Affiliate angeschrieben. Der Inhalt dieses Anschreibens ist unterschiedlich. In den Fällen, in denen die Manipulationen zweifelsfrei und vor allem erheblich sind, handeln wir entsprechend der Contaxe AGB. In Abhängigkeit von dem Mass der kriminellen Energie bei der Durchführung der Manipulationen und dem Verhalten des Betroffenen nach Aufdeckung entscheiden wir dann über die weitere Vorgehensweise, ggf. auch über die Hinzuziehung der Strafverfolgungsbehörden.

Das übrigens gelegentlich vorgetragene Argument “ein Dritter hätte ohne Wissen des Affiliate manipuliert” können wir aus unserer Erfahrung ausschliessen. In diesen Fällen müsste der betreffende Affiliate eigentlich selbst ein Interesse an der Hinzuziehung der Ermittlungsbehörden haben. In insgesamt drei Fällen haben wir nach entsprechender Argumentation des Affiliates vorschlagen die Ermittlungsbehörden im Interesse von Contaxe und dem Affiliate selbst einzuschalten. Dies wurde jeweils nicht gewünscht.

Der Geschäftsführer von Contaxe, Matthias Hofmann, hat zudem deutlich gemacht, dass keine Gefahr für die Affiliates besteht unverschuldet die Strafgebühr zahlen zu müssen. Diese Zusicherung reicht mir persönlich vollkommen aus:

“Es ist eben nicht der Fall, dass einem Webmaster eine 2000 Euro Strafzahlung drohen kann, wenn auf seiner Website – von ihm unverschuldet – Manipulationen zu Lasten von Werbetreibenden verursacht werden.” (Matthias Hofman per Email)


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