Was man im Impressum nicht haben sollte

Das Impressum scheint immer wieder ein Sammelpunkt für die verschiedensten rechtlichen Disclaimer und Muster zu sein. Nur die wenigstens Webmaster kennt sich detailliert aus im Bereich Recht und daher setzt man auf Vorlagen und Generatoren, die häufig aber auch Unsinn produzieren, der eigentlich nicht mehr im Impressum auftauchen sollte.

Linkhaftung

Mittlerweile sollte es sic eigentlich herumgesprochen haben: Der Disclaimer mit Bezug auf das LG Hamburg nützt überhaupt nichts wenn es darum geht, Links zu anderen Seiten zu setzen. Da hilft nur selbst zu kontrollieren, ob man eventuell problematische Seiten verlinkt. Trotzdem finden sich noch mehr als 120.000 Suchergebnisse zum Disclaimer mit dem Hamburger Urteil und in anderen Formulierungen sind es sogar noch mehr:

… Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat …

Der Satz hat im Impressum wirklich nichts mehr zu suchen. Mehr zu dem Thema und dem Hintergrund gibt es bei der Wikipedia.

http://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer#Website-Disclaimer

Keine Abmahnung ohne Kontakt

Mein persönlicher Liebling unter den Disclaimer: der Versuch kostenpflichtigen Abmahnungen durch eigene Nutzungsklauseln zu entkommen:

… Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir im vollen Umfang zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. …

Bei Google findet sich die Klausel immerhin noch ca. 5000 Mal im Impressum verschiedener Seiten. Dabei sollte sich doch auch hier mittlerweile herumgesprochen haben, dass diese Formulierung nicht nur unwirksam ist sondern im schlechtesten Fall sogar Ziel eine Abmahnung darstellen kann.

Genehmigungspflichtige Links

Häufig finden sich in den AGB (weniger direkt im Impressum) die Arbeiten fleißiger Anwälte, die ihre Mandanten auch vor wildem Verlinken im Internet schützen wollten. VW war da ein schönes Beispiel, hier wurde dezidiert aufgeführt, welche Links erlaubt waren und welche nicht. Die entsprechende Formulierung ist bei VW nach wie vor online. Ein ähnliches Beispiel gibt es in den Nutzungsbedingungen der Gameforge. bei fast allen Browserspiele findet sich folgender Hinweis in den AGB:

Es ist gestattet, einen Link auf die Internetseiten von Gameforge zu setzen, soweit dieser allein der Querreferenz dient. Gameforge behält sich jedoch das Recht vor, diese Erlaubnis zu widerrufen.

Veraltete Verweise

Seit mehreren Jahren sind die Regelungen zur Anbieterkennzeichnung im Telemediengesetz (TMG) zusammengefasst. Verweise auf die Vorgängergesetze wie das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) oder den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) – die alle mittlerweile nicht mehr gelten – zeigen daher eher dass man sich länger nicht mehr um das Impressum gekümmert hat.

12 Kommentare zu "Was man im Impressum nicht haben sollte"

  1. Danke für diesen Artikel. Werde ich ausdrucken und jedem Kunden unter die Nase „reiben“, denn diese beharren auf ihrem Disclaimer frei nach dem Motto „sicher-ist-sicher – die anderen haben das ja auch“!. Da kriege ich schon grüne Punkte im Gesicht, wenn ich das höre.
    Deshalb nochmal DANKE!
    Gruß
    Ute Schmeiser

  2. Gibt es eigentlich eine Klausel, mit der ich mich davor schützen kann, dass mir blöde Firmen Werbung an meine Adresse zuschickt, die sie aus dem Impressum haben? Finde es echt nervig, dass mein Briefkasten zumüllt, nur weil ich ein Blog habe. Da muss man sich doch wehren können.

  3. @David

    „Widerspruch zur Verwendung von persönlichen Daten:
    Wir widersprechen hiermit gemäß § 28 Abs. 4 BDSG der Nutzung unserer im Impressum genannten persönlichen Daten, insbesondere der eMail-Adressen, zu Werbe- und Marketingzwecken aller Art.“

    inwieweit das allerdings sinnvoll ist weiß ich nicht

  4. ok … je mehr ich bei dir im blog lese, desto größer wird mein drang meine ganzen impressumseiten mal auf herz und nieren durchzugehen^^ … danke für die arbeit 😉

  5. Danke für diese Übersicht! Sehr praktisch, jetzt habe ich eine Quelle für mehrere Impressums-„Sünden“ und gleichzeitig eine glaubwürdige Quellenangabe, wenn mir mal wieder wer nicht glauben will, dass das Urteil von 1998 nicht ins Impressum gehört („aber das haben doch alle!“) 😉

  6. Sehr interessanter Artikel. In letzter Zeit lese ich häufiger auch bei teils größeren Projekten den Ergänzungssatz zur Abmahnung:

    „Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes, die zu einer für uns kostenpflichtigen Abmahnung führt, entspricht nicht unserem wirklichen oder mutmaßlichen Willen.“

    Manchmal wird auch die Schadensminderungsobliegenheit (siehe Wiki) erwähnt. Gibt es hierzu einen rechtlichen Tipp zur Gültigkeit von sowas?

  7. Eine Abmahnung ist ja imho schon die kostengünstige Variante um die Kosten eines Prozesses zu sparen …

  8. interessanter Artikel .danke für die gute Arbeit

  9. Hi. Mit so einem Artikel musst Du aber selbst auch vorsichtig sein, denn nur Rechstanwälte dürfen rechtsberatend tätig sein, was Du ja hier im weitesten Sinne machst, und ausserdem könntest Du in die Haftung geraten, sollte sich einer Deiner Tipps doch als unwirksam herausstellen.

  10. Wie wäre es mit indirektem Abmahnschutz? Nur so als Quergedanke?
    Blogger werden doch meist nur Opfer von so etwas, da der jeweilige Anwalt denkt, dass er da leichtes Fressen hat. Ein Grünspatz, dem er was aus der Tasche locken kann? So meine ansicht. Handelt es sich aber um einen Blog, der zeigt, dass da ganz sicher nicht das leichte Spiel zu haben ist, so wird doch erst überlegt, ob man wirklich rechtliche Schritte einleiten will, aufgrund des Mehraufwand an Zeit etc.. der sich dann bilden wird?
    Schießt man natürlich wirklich vollkommen falsch, begeht wirklich eine Copyrightsverletzung, so ist eine Abmahnung angebracht?
    Aber solange alles meine eigene Meinung ist, die ich zur Diskussion stelle, und nicht etwas, von dem ich behaupte es wäre Wahrheit, kann mir doch keiner was?
    Ist n Unterschied was man für einen Blog führt. Noch habe ich keine Probleme gehabt. 😉
    Aber mein Impressum sehe ich mir dann doch auch nochmal an. ,-)
    Wobei ich denke, ein Fehler ist immer erlaubt. Unwissen ist auch ein Schutz? Wenigstens für einmal.
    Grüsse

  11. Danke für diesen guten Artikel. Hilft mir auf jedenfall weiter, mein Impressum entsprechend zu überarbeiten und besser anzupassen.

  12. Ich glaub, ich muss mich auf meinen Seiten auch mal bemühen und „ausmisten“. Mein Gedanke: Lieber zu viel als zu wenig … trifft hier wohl nicht zu 🙂

    Vielen Dank für die Zusammenfassung 🙂

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*