Urteil zu Beleidigung im Kommentarbereich: muss man die Kommentare schließen?

Ein Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sorgt gerade für Unsicherheit unter den Webseitenbetreibern und die Berichterstattung darüber ist nicht ganz unschuldig. Die Details und Hintergründe des Urteils werden nämlich nicht oder nicht genau benannt, so dass der Eindruck entstehen könnte, jeder Webseitenbetreiber haftet für jeden Kommentar auf seiner Webseite oder in seinem Forum.

Das ist aber so nicht der Fall. Zwar hatte der EGMR die Schadenersatzforderung durch Beleidigungen dritter bejaht, aber an sich ändert das an der aktuelle Situation (Haftung ab Kenntnisnahme) nicht viel. Ein wichtiges Detail für den Schadenersatz wird nämlich oft ausgelassen: Der Betreiber hatte die Beleidigungen erst 6 Wochen entfernt. Das wäre auch nach deutscher Rechtsprechung ein Problem gewesen.

Dazu wurden die 320 Euro Schadenersatz schon als Höchstsatz für einen großen kommerziellen Anbieter gesehen. Im privaten Bereich dürften die Ansprüche – selbst wenn man sich auch 6 Wochen Zeit lässt – noch deutlich geringer ausfallen.

Von daher gibt es an sich keinen Grund, die Kommentarbereiche zu schließen oder Foren herunter zu fahren. Kommentarbereiche gehören ohnehin beobachtet und eine gute Badword-Liste mit entsprechenden begriffen kann hier viel helfen.

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