Mittlerweile hat die Berichterstattung über die Abmahnwellen von StudiVZ bereits das öffentlich-rechtliche Fernsehen erreicht. Auf heute.de ist eine Artikel zu dem Thema erschienen, in dem unter anderem auch eine Art Stellungnahme von StudiVZ zu lesen ist:
„Das ‚VZ‘-Kürzel wird eindeutig mit dem StudiVZ in Verbindung gebracht“, erklärte StudiVZ-Sprecher Dirk Hensen
Wird es das wirklich? Ein Nachweis für diese Behauptung steht noch aus, die Liste möglicher VZ-Alternativen ist lang. Allein Wikipedia kennt 13 Bedeutungen für VZ – StudiVZ ist nicht darunter.
Dazu hat StudiVZ selbst das Kennzeichen aufgeweicht, immerhin steht es eben nicht nur für StudiVZ sondern mittlerweile auch für das hauseigene SchülerVZ. Der alleinige Anspruch von StudiVZ auf das VZ ist also bereits durch ein weiteres eigenes Portal eingegrenzt. Eine eindeutige Verbindung sieht wohl anders aus.
Interessant ist die Rechtsanwaltskanzlei, die mit den Abmahnungen beauftragt wurde. Bird&Bird hat auch bereits im Namen der Deutschen Telekom Domaininhaber abmahnen lassen, wenn diese strittige Domainnahmen hatten (mit zum Beispiel „telekom“ in der URL) – allerdings zu einem Streitwert von 50.000 Euro. Im Fall StudiVZ beträgt der Streitwert bereits 150.000 Euro – ist die Marke StudiVz demnach 3mal soviel Wert wie die Marke Deutsche Telekom?
Bleibt zu hoffen, dass einer der Abgemahnten die finanziellen Möglichkeiten hat um die Rechte an „VZ“ gerichtlich klären lassen zu können. Sonst kommt als nächstes die Abmahnwelle an Portale mit „St“ am Anfang.